Eine Risikolebensversicherung ist, wie der Name schon sagt, einzig eine Versicherung, die das Risiko des Todesfalls abdeckt. Anders als bei der Kapitallebensversicherung, die zusätzlich mit einem Sparplan für die Altersvorsorge ausgestattet ist, wird bei der Risikolebensversicherung kein Guthaben angespart. Auch wenn dem Versicherten während der gesamten Laufzeit nichts passiert, erhält er von der Versicherung keine Zahlung. Wenn hingegen der Todesfall eintritt, sei es durch Unfall oder Krankheit, wird die im Vertrag benannte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder an eine im Versicherungsvertrag benannte Person ausgezahlt.
Da mit der Risikolebensversicherung also kaum Pflichten eingegangen werden, ist sie jährlich zum Ende des Vertragsjahres kündbar. Hierfür muss in der Regel nur eine Frist von einem Monat eingehalten werden. Diese Frist kann sich jedoch von Vertrag zu Vertrag unterscheiden, man findet sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die zusammen mit der Police ausgehändigt wurden. Sofern keine eindeutigen Angaben zu finden sind, kann auch die Versicherung telefonisch nach den jeweiligen Kündigungsfristen gefragt werden.
In jedem Fall sollte die Kündigung dann aber schriftlich erfolgen, um einen Beweis antreten zu können. Bestenfalls wird dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet, um die Zustellung belegen zu können. Gleichfalls sollten Versicherte im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung bitten.
Trotz der einfachen Kündigungsmodalitäten sollte jeder gut prüfen, ob er die Kündigung vornimmt. Erfolgt dies nämlich nur aus Geldmangel und soll wenig später erneut eine derartige Versicherung abgeschlossen werden, ist der Beitrag hierfür deutlich höher, denn dieser richtet sich auch nach dem Eintrittsalter. Alternativ kann auch die Senkung der Todesfallsumme als Lösung dienen.