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Wechsel der Krankenkasse – was zu beachten ist

Autor: Kerstin
abgelegt in: Mensch

Für einen Wechsel der Krankenkasse gibt es viele Gründe. Vor einem Wechsel müssen jedoch einige grundlegende Dinge berücksichtigt werden. Wie ein Wechsel von statten geht und welches Prozedere eingehalten werden muss, erfahren Sie hier.

Wechseln geht ganz einfach ©Flickr/ David Reece

Ein Wechsel der Krankenkasse erfolgt meist aus verschiedenen Gründen. Häufig sind die unterschiedlichen Beitragssätze der Grund, obwohl diese nach der Einführung des Gesundheitsfonds nicht mehr entscheidend sind. Heutzutage machen Service, Leistungen und Verfügbarkeit die Unterschiede zwischen den Krankenversicherungen aus.

Vor dem Wechsel der Krankenkasse zu beachten

Häufig kann der eigenen Kasse erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer in einem Wahltarif versichert ist, dessen Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre, erst dann kann gekündigt werden.

Für Nicht-Wahltarif-Versicherte gilt das Sonderkündigungsrecht, sollte die eigene Kasse Zusatzbeiträge einfordern. Auf die Ankündigung der Krankenkasse sollte allerdings schnell reagiert werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn bei freiwillig Versicherten die Voraussetzungen für die Familienversicherung entfallen oder wenn in eine Private Krankenkasse gewechselt wird.

Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollte neben dem Tarifvergleich auch ein Leistungsvergleich durchgeführt werden. Im Internet finden sich dazu Vergleichsportale mit Leistungsübersicht.

Private oder Gesetzliche Krankenkasse

Bei Gesetzlichen Krankenkassen kann in alle Kassen gewechselt werden, die im wohnhaften Bundesland zur Verfügung stehen. Das sind Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen (z.B. DAK, Techniker), geöffnete Berufskrankenkassen (BKK) oder Innungskassen (IKK).

Wenn der Wechsel in eine Private Krankenkasse geschehen soll, dann muss bei Angestellten das Bruttoeinkommen im Jahr über der Verdienstgrenze von 49.950 Euro liegen. Ist dies nicht der Fall, kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Vor einer Aufnahme wird immer eine Prüfung der Gesundheitsfragen durchgeführt.

So funktioniert der Wechsel

Erster Schritt:

Der alten Krankenkasse muss die Mitgliedschaft unbedingt schriftlich aufgekündigt werden. Am besten geht das per Einschreiben, dann können Sie sich auch ob der Frist sicher sein. Spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss Ihnen ihre alte Kasse eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Bei der neuen Kasse muss ein Aufnahmeantrag angefordert werden.

Zweiter Schritt:

Die Kündigungsbestätigung und den ausgefüllten Aufnahmeantrag zur neuen Kasse schicken.

Dritter Schritt:

Bis die Mitgliedschaft bei der alten Kasse abgelaufen ist, muss die alte Kasse eine Bestätigung von der neuen Kasse erhalten, die bestätigt, dass Sie ab Tag x bei der neuen Kasse versichert sein werden. Um dieses Bestätigungsschreiben muss sich der Versicherte kümmern.

Vierter Schritt:

Angestellte müssen ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen.


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  1. Bettina schreibt:

    So kompliziert muss der Wechsel von einer zur anderen Krankenkasse gar nicht sein. Jede Kasse hat Außendienstmitarbeiter und die kommen ins Haus.Dort kann man alle Fragen stellen und diese sind auch bei den Formularen behilflich.

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