Eine Reiserücktrittsversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene Reiseversicherung. Eine Vielzahl von Reiseveranstaltern verlangen beim Reiserücktritt noch 80 % des ursprünglichen Reisepreises. Bei Vorliegen einer Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Versicherung die Kosten.
Die Versicherung zahlt u.a. bei Vorliegen einer Reiserücktrittsversicherung den Rücktritt der Reise, wenn eine Erkrankung, Unfall oder Schwangerschaft vorlag. Zu den Risiken einer Reise gehören auch plötzlich auftretende Schadensfälle durch Brand, Feuer, Einbruch, Tod und Impfverträglichkeit.
Bei den Reiserücktrittsversicherungen gibt es Reisen mit Selbstbehalt und Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt. Die Selbstbeteiligung liegt bei einer Reiserücktrittsversicherung teilweise bei 25 Euro.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt auch die Kosten für eine Rückreise. Dies trifft u.a. zu, wenn der Urlaub abgebrochen werden muß und auch zusätzliche Kosten enstanden sind, zum Beispiel für bereits gebuchte Mietwagen.
Weiterhin übernehmen Reiserücktrittsversicherungen einen Umbuchungsgebührenschutz, das sind Umbuchungsgebühren von 40 Euro je versicherte Person und versicherten Objekt.
Bei Reiserücktrittsversicherungen gelten Familienprämien für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und mitreisenden Kindern bis 21 Jahre, wenn diese im Versicherungsvertrag genannt wurden.
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern an Reiserücktrittsversicherungen, hierzu zählen u.a. die Würzburger Reiseversicherung, Union Reiseversicherung, BBV, Hanse Merkur, Signal Iduna, Gothaer Reiseversicherung und die Elvia Versicherung.