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Verriestert und verrürpt

Autor: Kerstin
abgelegt in: Mensch

Riestern oder Rürupen ist seit einigen Jahren die große Frage. Aber was verbirgt sich hinter diesen absonderlichen Wortneuschöpfungen?

Seit 2002 weiß ich, dass meine Rente nicht mehr sicher ist und ich was tun muss. Walter Riester – von daher “riestern” – hat dazu ein Modell entwickelt, bei dem auch der Staat den Versicherten jährlich bezuschusst. Der Beitrag, den der Versicherte zu leisten hat, ist abhängig vom Jahreseinkommen. Die staatliche Förderung beläuft sich für das Jahr 2008 auf 154 Euro plus 185 Euro pro Kind für denjenigen, der Kindergeld erhält. Das klingt alles ganz gut, der Haken ist, dass nur riestern kann, wer auch sozialversichungspflichtig beschäftigt ist. Für Selbständige wurde dann von Bert Rürup ein adäquates Vorsorgesystem entwickelt. Die staatliche Förderung ist in diesem Fall ein Steuersparmodell. Derzeit können 66 Prozent der für Rürup einbezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden, in den folgenden Jahren übrigens jeweils zwei Prozentpunkte mehr bis man im Jahr 2025 ganze 100 Prozent erreicht hat. Wer also als Selbständiger hohe Einnahmen versteuern muss, fährt mit der Rürup-Rente ganz gut. Großer Nachteil: Im Todesfall profitiert nur die Versichertengemeinschaft von den bisher geleisteten Einzahlungen. Verwandte gehen leer aus. Um dies zu verhindern, wird empfohlen zusätzlich eine Hinterbliebenenrente abzuschließen. Bei dem Riestermodell sind zumindest die geleisteten Einzahlungen vererbbar. Rürup kommt für mich nicht in Frage, weil ich erstens drei Kinder habe, die bei mir kräftig mitriestern und zweitens ich zwar zeitweilig selbständig arbeite, aber nie die interessanten Verdienstsummen erreiche, bei der mir das Rürupen zugute käme. Dass ich aber im Alter würdevoll sprich abgesichert leben will, steht außer Frage.


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