Versicherungen - Ratgeber

Tipps & Informationen über Versicherungen
 


Wer eine Reise plant, sollte auch an die verschiedenen Reiseversicherungen denken.

Check in am Flughafen © flickr.com / hoyasmeg

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt bei einer kurzfristigen Stornierung der Reise aufgrund schwerer Erkrankungen, Unfall, Schwangerschaft, Todesfall in der Familie oder unerwarteter Arbeitslosigkeit ein und übernimmt die Stornokosten der Reise, die je nach Kurzfristigkeit der Stornierung bis zu 100% betragen können.

Eine Reiseabbruch-Versicherung tritt nach Beginn der Reise in Kraft, wenn unvorhersehbare Gründe während der Reise eintreten, die einen vorzeitigen Abbruch einer Reise erfordern, wie zum Beispiel ein Unfall, Erkrankung, Todesfall oder auch schwere Eigentumsschäden durch Elementarereignisse. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Erstattung von nicht erhaltenen Reiseleistungen.

Die Reisekranken-Versicherung ist für alle Auslandsreisenden unerläßlich. Die Versicherung übernimmt im Krankheitsfall alle anfallenden Kosten für die ambulante oder auch stationäre Behandlung des Patienten. Im Ausland ist man stets Privatpatient und die Kosten können je nach Land sehr hoch ausfallen. Meist wird mit der Reisekranken-Versicherung optional auch eine Rückholversicherung bzw. Notfallhilfe mit angeboten.

Eine Reisegepäck-Versicherung erstattet Ihnen die Schäden, die Sie durch den Diebstahl Ihres persönlichen Eigentums auf der Reise erleiden. Oftmals wird sogar der Neu- oder Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände ersetzt.

Die Verspätungsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels, sei es Zug, Bus oder der Zubringerflug, Ihren gebuchten Flug verpassen.
Meiner Meinung nach sind die Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung unerläßlich. Der Abschluss weiterer Versicherungen obliegt ganz den persönlichen Bedürfnissen des Reisenden.


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Eine Reiserücktrittsversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene Reiseversicherung. Eine Vielzahl von Reiseveranstaltern verlangen beim Reiserücktritt noch 80 % des ursprünglichen Reisepreises. Bei Vorliegen einer Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Versicherung die Kosten.

Die Versicherung zahlt u.a. bei Vorliegen einer Reiserücktrittsversicherung den Rücktritt der Reise, wenn eine Erkrankung, Unfall oder Schwangerschaft vorlag. Zu den Risiken einer Reise gehören auch plötzlich auftretende Schadensfälle durch Brand, Feuer, Einbruch, Tod und Impfverträglichkeit.

Bei den Reiserücktrittsversicherungen gibt es Reisen mit Selbstbehalt und Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt. Die Selbstbeteiligung liegt bei einer Reiserücktrittsversicherung teilweise bei 25 Euro.

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt auch die Kosten für eine Rückreise. Dies trifft u.a. zu, wenn der Urlaub abgebrochen werden muß und auch zusätzliche Kosten enstanden sind, zum Beispiel für bereits gebuchte Mietwagen.

Weiterhin übernehmen Reiserücktrittsversicherungen einen Umbuchungsgebührenschutz, das sind Umbuchungsgebühren von 40 Euro je versicherte Person und versicherten Objekt.

Bei Reiserücktrittsversicherungen gelten Familienprämien für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und mitreisenden Kindern bis 21 Jahre, wenn diese im Versicherungsvertrag genannt wurden.

Es gibt eine Vielzahl von Anbietern an Reiserücktrittsversicherungen, hierzu zählen u.a. die Würzburger Reiseversicherung, Union Reiseversicherung, BBV, Hanse Merkur, Signal Iduna, Gothaer Reiseversicherung und die Elvia Versicherung.


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