Die Winterthur Versicherung war ein international tätiger Schweizer Versicherungskonzern mit Sitz in Winterthur. Er gehörte zu den 10 größten Versicherungsunternehmen in Europa. Seit 1997 gehörte das Versicherungsunternehmen der Credit Suisse Group an, Ende 2006 wurde die Winterthur Versicherung vom französischen Versicherungskonzern AXA übernommen.
Die Winterthur Versicherung wurde 1875 in der schweizerischen Stadt Winterthur unter dem Namen „Schweizerische Unfallversicherungs-Aktiengesellschaft“ gegründet. Etwa 100 Jahre später weiterlesen »
Der Streit mit dem Nachbarn wegen dem Baum, der über die Hecke wächst. Der Reiseveranstalter zahlt das Geld nicht zurück, nachdem man den Urlaub wegen unzumutbaren Umständen abbrechen musste. Das Krankenhaus hat nach der OP noch “Material” im Körper “vergessen”. Die Werkstatt hat mehr repariert als sie sollte.
Vielleicht sagen Sie bei dem ein oder anderen Beispiel, ja, das ist mir auch schon mal passiert. Hier finden sich Kunden wieder, deren Rechtschutzversicherer wohl in Kürze Post bekommen dürfte. Andere sagen sich vielleicht in der Situation, Mensch, hätte ich doch nur eine mit abgeschlossen. Denn viele Kunden können sich einen Zeit- und vor allem Kostenzehrenden Prozess oftmals schlichtweg nicht leisten, wenn vielleicht der Ausgang nicht gewiss ist. Andererseits wird von vielen Versicherern wie bereits berichtet auch gerne vielen Kunden die Rechtschutzversicherung mit allen möglichen Extras als nahezu unverzichtbar verkauft. Und oft sind es gerade die vielen Einschlüsse, die den Vertrag unnötig verteuern. Es geht aber auch anders.
Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Es bringt vor allem eins: Mehr Transparenz für Versicherungskunden. Im Zuge dessen wird der bürokratische Aufwand für die Versicherungen erhöht.
Der Versicherungsvertreter muss jetzt den Kunden umfangreicher beraten als früher. Die Beratung muss dokumentiert werden, damit klar ist, welche Ratschläge der Vertreter gemacht hat und welche Einwände bzw Bedenken der Kunde hatte. Der Versicherungsvertreter kommt nur um die Beratung herum, wenn der Kunde ausdrücklich auf sie verzichtet. Dann muss der Kunde schriftlich erklären, dass er nicht beraten werden möchte und unterschreiben, dass ihm bewusst ist dass er ohne Beratung wahrscheinlich weniger Anspruch auf Schadeneratz hat.
Die Beratung soll sich auch während des Versicherugsverhältnisses fortsetzen. Außerdem soll der Kunde jetzt auch bei grober Fahrlässigkeit Geld von der Versicherung zurückgezahlt bekommen. Über die mildernen Umstände soll ein Richter entscheiden. So soll dem Gericht mehr Handlungsspielraum bei der juristischen Norm nicht konform gehenden Einzelsituationen geboten werden.
Ich bin bei der Beurteilung dieses Gesetzes hin- und hergerissen. Das Plus an Bürokratie ist schon ziemlich nervig. Auf der anderen Seite wird so endlich gewährleistet, was immer gefordert wurde: Der Kunde bekommt, wenn auch typisch deutsch auf einem sehr bürokratischen Wege, endlich die ihm zustehenden Rechte garantiert.
Vom Versicherungsvertreter wird sie immer gerne im Gesamtpaket mit angeboten: Die Rechtsschutzversicherung. Das häufigste Argument lautet, dass man sich bei einem Gerichtsfall hinterher drüber freuen würde.
Meiner Meinung nach gehört die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht zu denjenigen Versicherungen, die man wirklich braucht. Gerade für Leute, die noch am Anfang ihrer zu versichernden Karriere stehen, also gerade mal ein erstes Einkommen besitzen, ist die Rechtsschutzversicherung oft unnützer Ballast im Versicherungspaket.
Klar, Streitigkeiten mit dem Vermieter von Immobolien - kann passieren. Das Fernsehen ist außerdem voll von Leuten, die durch diese oder jene Schuldenfalle in den Ruin getrieben worden sind und sich kein Geld für den Anwalt mehr leisten können. Das sind aber meistens übertrieben herausgearbeitete Einzelschicksale von Menschen, die beim Häuserkauf nicht aufgepasst haben.
In fortgeschrittenen Lebensabschnitten ist eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll: Tätigt man zum Beispiel größere Investitionen wie einen Hausbau oder begibt sich auf rechtlich unsicheres Terrain, dann ist sie ein sehr wichtiger Teil des Versicherungsschutzes.
Für die meisten Versicherungsneulinge ist sie aber vor allem eins: Teuer. Wer zum ersten Mal beim Versicherungsberater sitzt, sollte sich deswegen trotz intensiver “Beratung” zweimal überlegen, ob er eine Rechtsschutzversicherung tatsächlich abschließen will. In den meisten Fällen braucht man sie nicht.