Versicherungen bieten immer neue Pakete für die Nehmer an. Eins der neueren Pakete ist die “Enkelpolice”, die unter verschiedenen Namen von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften angeboten wird.
“Kinder sind unsere Zukunft” so werben unterschiedliche Ministerien und Firmen. Auch die Versicherungen haben sich darüber Gedanken gemacht und verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten geschaffen. sie sollen die Kinder auf ihrem Werdegang begleiten und Unfallschutz, Lebens- und Pflegeversicherung bieten.
Bei der Allianz heißt sie “Enkelpolice”, bei der Nürnberger Versicherungs AG heißt es “Biene Maja Enkel Schutzbrief”. Die LVM bietet eine “Ausbildungsversicherung” an - Es gibt noch viele mehr. Auch Eltern können für ihre Kinder eine Ausbildungsversicherung abschließen.
Verbraucherschützer warnen jedoch schon seit Jahren davor ungeprüft irgendwelche Pakete abzuschließen. Günstiger und sinnvoller ist es meist einzelne Tarife abzuschließen, wie etwa eine Unfallversicherung. Diese Versicherungen schützen im Todesfall einer der Elternteile, was besonders wichtig ist, wenn es den Hauptverdiener trifft. Viele Zusatzversicherungen können dies nicht leisten, wie eine Zahnzusatzversicherung etwa.
Die Idee ist an sich ganz gut, doch mit Beiträgen ab 25 bis 100 Euro monatlich, je nach Versicherungspaket, werden meist nur geringe Summen im tatsächlichen Fall der Fälle ausgezahlt, die eine vollständige Abdeckung meist nicht ermöglichen.
Wer seine Enkelkinder tatsächlich mit Geld z. B. für die Ausbildung bedenken möchte, sollte vielleicht doch lieber auf Sparbriefe zurückgreifen oder wirklich genau prüfen, was an Versicherung für die Enkel sinnvoll ist und was nicht.
Seit diesem Jahr gibt es eine Erhöhung der Riester - Zulage für Kinder. Allerdings nur für diejenigen, die ab 2008 geboren wurden. Der vorherige Betrag der Riester - Rente von 185 Euro wurde auf runde 300 Euro angehoben. Das macht doch Hoffnung. Doch für alle anderen Kinder, die vor 2008 geboren wurde, bleibt der Betrag von 185 Euro gleich.
Einen Anspruch darauf hat aber nur, wer in diesem Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen hat.
Darüber hinaus hat sich die Altersvorsorge - Zulage für Ledige ab 2008 auf 154 Euro erhöht, was einen Mehrbetrag von 40 Euro gegenüber 2007 ausmacht. Bei Verheirateten erhöhte sich diese Zulage entsprechend um das Doppelte, also 80 Euro.
Die seit langem beschlossene und immer wieder verschobene Reform der deutschen Pflegeversicherung tritt ab morgen 1. Juli endlich in Kraft. Konkrete Änderungen betreffen vor allem die Demenzpflege und die ambulante Pflege - vielen Interessensgruppen gehen die Änderungen der Reform nicht weit genug.
In der ambulanten Pflege werden die Prämien in allen drei Klassen bis 2012 um ca. 35 Euro erhöht. In der stationären Pflege dagegen gibt es nur Erhöhungen in der Klasse 3 und bei Härtefällen. Die genaue Erklärung der einzelnen Klassen finden sie hier. Außerdem werden Demenz- und insbesondere Altzheimerpatienten Erleichterungen in der Pflegeversicherung bekommen.
In diesen Fällen deckt die Versicherungssumme nämlich nicht mehr nur wie bisher Pflege und Essensversorgung ab, sondern soll mit einem Maximalbetrag von 2400 Euro pro Jahr auch den Unterhalt von Pflegern, beispielsweise zur Betreuung, abdecken.
Verständlich, dass insbesondere den Pflegebedürftigen die Änderungen im System noch nicht weit genug gehen dürften. Schließlich sind die 360 Euo mehr im Jahr nicht genug, um wirklich gravierende Änderungen in der Lebenssituation der Pflegebedürftigen herzustellen. In Aussicht gestellt wurde außer den angesprochenen Änderungen ein 10-tägiger Freiraum für Arbeitnehmer, die ihre Angehörigen pflegen wollen. Ob sich diese Änderung aber durchsetzen wird, steht noch in den Sternen.
Also: Viel Wind um erstmal relativ wenig, es bleibt zu hoffen, dass das nicht die letzte Reform der Pflegeversicherung gewesen ist. Sonst ist weiterhin eine private Zusatzpflegeversicherung wichtig.
Heutzutage ist eine optimale Altersvorsorge nahezu unverzichtbar. Eine Alternative stellt dabei die Betriebsrente dar, denn diese bietet zusätzliche staatliche Förderungen.
Bei der Betriebsrente wird von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers Geld in eine Kapitalanlage investiert. Dadurch erhält er im Rentenalter eine zusätzliche Rente. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf eine Betriebsrente. Allerdings kann der Arbeitgeber wählen, wo das Geld angelegt werden soll.
Vorteilhaft bei dieser Form der Altersvorsorge ist, dass durch die Investition vom Bruttolohn dieser gekürzt wird. Ergo muss der Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen, die dem Vorsorgeplan zu Gute kommen können. Des Weiteren ist es möglich, dass nur die Ersparnis aus der Steuer und den Sozialabgaben in die Betriebsrente investiert wird. In diesem Fall bleibt das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers unverändert. Außerdem hat der Begünstigte zum Auszahlungsbeginn die Wahl, ob er eine monatliche Rente, eine Einmalauszahlung oder eine Teilauszahlung des Kapitals wünscht.
Als Nachteil der Betriebsrente erweist sich jedoch, dass die Rente versteuert wird. Zudem müssen im Rentenalter Sozialabgaben wie Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge von der Betriebsrente gezahlt werden.
Meiner Meinung nach macht die Betriebsrente besonders für Alleinstehende junge Arbeitnehmer Sinn. Familien mit Kindern dagegen sollten lieber die Riesterrente nutzen, da sie hier in der Regel höhere Zulagen erhalten.
Die Rürup-Rente ist leider mit vielen Nachteilen verbunden. Nachdem wir bereits die Vorteile bei der Rürupversicherung vorgestellt haben, beschäftigen wir uns heute mit der Kehrseite der Medaille.
Die Rürup-Rente kann derzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden, für das Jahr 2008 dürfen 66% der eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden, maximal aber 2.772 €. In der späteren Auszahlungsphase wird die Rente ab 2040 voll besteuert, im aktuellen Jahr 2008 müssen 56% der Rente versteuert werden, der Rest wird lebenslang als steuerfrei festgesetzt. Etwaige Rentensteigerungen werden auch heute schon voll versteuert.
Der Versicherungsnehmer hat bei der Rürup-Rente im Vergleich zu fast allen anderen Rentenformen kein Kapitalwahlrecht, man kann sich den Betrag nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen, er wird immer als Leibrente gezahlt.
Etwaige Rentengarantiezeiten gibt es ebenfalls nicht, verstirbt der Rentenempfänger kurz nach Beginn, verfällt das restliche vorhandene Kapital. Bei vielen Versicherungsgesellschaften lässt sich allerdings ein Hinterbliebenenschutz gewähren.
Genau so sieht es beim Tod des Versicherten während der Ansparphase aus, eine Beitragsrückgewähr gibt es grundsätzlich nicht, alle Ansprüche verfallen. Man kann eine Rürup-Rente nicht kündigen und auszahlen lassen, lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich. Rürup-Renten können nicht beliehen, verschenkt oder übertragen werden.
Diese ganzen gesetzlich festgesetzten Regelungen machen die Rürup-Rente damit zum unflexibelsten Produkt der Altersvorsorge, ähnlich der gesetzlichen Rente. Für viele Beschäftigte wird sich daher der Griff zur Rürup-Rente nicht lohnen, auch Geringverdiener sollten auf andere Anlageformen setzen.
Seien wir mal ehrlich, die Höhe der gesetzliche Rente wird nur noch ein Bruchteil unseres Nettoeinkommens betragen. Deswegen ist es ratsam, privat vorzusorgen und sich für das Alter abzusichern um seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Da gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten für individuelle Bedürfnisse, denn nicht alle Alternativen sind attraktiv für jede Berufsgruppe. Für junge Familien bietet sich beispielsweise die Riester Rente an. Daneben gibt es aber auch noch die Rürup Rente, die Lebensversicherung oder die Möglichkeit verschiedener Fonds, Aktion oder Immobilien.
Was die private Altersvorsorge anbelangt, gibt es auch hierfür eine Vielzahl verschiedener Alternativen. Um sich hier etwas genauer zu informieren, empfehlen sich unabhängige Versicherungsexperten, die objektiv versuchen die bestmögliche Altersvorsorge für jeden individuell zu ermitteln.
Ein wichtiger Pluspunkt für die Rürup-Rente sind die Vorteile in der Versteuerung, die man bei der Einzahlung während der Ansparphase als Sonderausgaben von der Steuer absetzen kann. Die Höhe der steuerlichen Entlastung ist somit von der Laufzeit des Vertrages abhängig.
Im Jahre 2005, als die Rürup-Rente an den Start ging, konnte man 60% der Beiträge steuerlich sparen. Jährlich erhöht sich dieser Satz nun um zwei Prozent, sodass man im Jahre 2025 insgesamt 100% der Beiträge geltend machen kann. Kommt es zur Auszahlung der Rente, wird diese nur begrenzt versteuert.
Dadurch, dass die Besteuerung nachgelagert wird, kann im Falle eines gekürzten, einkommensteuerpflichtigen Einkommens dennoch eine private Altersvorsorge betrieben werden. Zugleich entsteht dem Versicherungsnehmer somit ein Zinsvorteil. Da die Vorsorgebeiträge abzugfähig sind, verfügt man als Versicherer über ein höheres Einkommen, was höhere Investitionen in eine Altersvorsorge ermöglicht. Normalerweise fällt das Renteneinkommen niedriger aus als das bisherige Einkommen. Der sogenannte “Progressionsvorteil” kommt dabei zum Zuge. Dies bedeutet schlichtweg einen niedrigeren Steuersatz wegen der geringeren Höhe. Außerdem garantiert der Abschluss einer Rürup Versicherung eine lebenslange Rente.
Des Weiteren sind die angesparten Beiträge laut dem zweiten Sozialgesetzbuch zu “nicht verwertbarem Vermögen” erklärt worden, sodass man sich auch im Falle von Hartz-IV keine Gedanken um seine angesparten Summen Gedanken machen muss.
Als Selbstständiger muss man in Sachen Versicherung gleich zwei Aspekte beachten. Einerseits darf das persönliche Risikomanagement nicht zu kurz kommen und andererseits müssen betriebliche Risiken abgesichert sein.
Im privaten Bereich sind fünf Versicherungen existenziell. Für Selbstständige und Freiberufler ist es unheimlich wichtig sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auszustatten. Es können immer wieder Ereignisse vorfallen, die schließlich ein Fortführen der Arbeit unmöglich machen. In diesem Fall sollte man unbedingt vorgesorgt haben. Eine private Unfallversicherung sicherte teure Zusatzleistungen ab, falls aufgrund eines Unfalles pflegebedürftig oder behindert sein sollte. Da die gesetzliche Unfallversicherung lediglich Arbeitsunfälle absichert, die meisten jedoch in der Freizeit geschehen, gehört die private Unfallversicherungen zu den Pflichtversicherungen.
Selbstständige müssen im Vorfeld eines Abschlusses einer Privaten Krankenversicherung einen genauen Tarifvergleich durchführen. Der Teufel steckt oftmals im Detail und je nach Alter lässt sich der ein oder andere Euro sparen. Da der Regelsatz für gesetzliche Krankenversicherungen sehr hoch liegt, ist der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung lohnenswerter.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist die private Haftpflichtversicherung. Sie wird oftmals vernachlässigt, weil es äußerst selten vorkommt, dass man Gegenstände anderer Menschen zerstört und wenn, sind dies meist nur geringe Beträge. Viele vergessen dabei aber, dass auch Personenunfälle zur privaten Haftpflichtversicherung gehören. Man verletzt zwar seine Mitmenschen unabsichtlich, aber Verletzungen gänzlich ausschließen kann man nicht.
Die private Altersvorsorge wird oftmals in den Hintergrund geschoben. Das Rentenalter ist noch lange hin und man wird sich schon rechtzeitig einen Betrag erwirtschaften. Da man aber als Selbstständiger selten in der Rentenkasse vertreten ist, muss man früh anfangen, privat vorzusorgen. Gerade für Selbstständige kann man günstige Pakete zusammenstellen, die Ruhe im Alter garantieren.
Es war eine der längsten Debatten zwischen den beiden Koalitionsgrößen CDU und SPD – die Diskussion, ob man die angesparte Riester Rente für Bau, Erwerb oder Entschuldung einen eigenen Immobilie verwenden darf.
Knackpunkt der gesamten Diskussion war die nachhaltige Besteuerung der Riester Rente, denn alle Einlagen in den eigenen Riester-Fond waren bisher steuerfrei und wurden erst bei der Auszahlung im Alter versteuert. Die Lösung ist ein fiktives Wohnfördergeldkonto, wie es die SPD in die Debatte eingebracht hat. Die steuerlich geförderten Beträge der Immobilie werden erfasst und jährlich kontinuierlich um zwei Prozent erhöht. Hat der Wohn-Riester-Sparer das Rentenalter erreicht, kann er darüber entscheiden, ob er seine gesamte Steuerschuld auf einmal begleicht, was ihm einen 30 prozentigen Rabatt einbringen würde, oder ob er seine Steuerschuld über einen Zeitraum von bis zu 23 Jahren jährlich abstottert.
Sollte die Immobilie aber innerhalb von 20 Jahren wieder verkauft und die erhaltene Summe nicht in ein neues Eigenheim investiert werden, dann müssen die gesamten staatlichen Förderungen zurück gezahlt werden. Diese Art der Immobilienförderung soll die von der großen Koalition abgeschaffte Eigenheimzulage ersetzten, allerdings gehen Experten davon aus, dass nur sehr wenige Menschen auf dieses Modell zurückgreifen werden.
Riestern oder Rürupen ist seit einigen Jahren die große Frage. Aber was verbirgt sich hinter diesen absonderlichen Wortneuschöpfungen?
Seit 2002 weiß ich, dass meine Rente nicht mehr sicher ist und ich was tun muss. Walter Riester – von daher “riestern” – hat dazu ein Modell entwickelt, bei dem auch der Staat den Versicherten jährlich bezuschusst. Der Beitrag, den der Versicherte zu leisten hat, ist abhängig vom Jahreseinkommen. Die staatliche Förderung beläuft sich für das Jahr 2008 auf 154 Euro plus 185 Euro pro Kind für denjenigen, der Kindergeld erhält. Das klingt alles ganz gut, der Haken ist, dass nur riestern kann, wer auch sozialversichungspflichtig beschäftigt ist. Für Selbständige wurde dann von Bert Rürup ein adäquates Vorsorgesystem entwickelt. Die staatliche Förderung ist in diesem Fall ein Steuersparmodell. Derzeit können 66 Prozent der für Rürup einbezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden, in den folgenden Jahren übrigens jeweils zwei Prozentpunkte mehr bis man im Jahr 2025 ganze 100 Prozent erreicht hat. Wer also als Selbständiger hohe Einnahmen versteuern muss, fährt mit der Rürup-Rente ganz gut. Großer Nachteil: Im Todesfall profitiert nur die Versichertengemeinschaft von den bisher geleisteten Einzahlungen. Verwandte gehen leer aus. Um dies zu verhindern, wird empfohlen zusätzlich eine Hinterbliebenenrente abzuschließen. Bei dem Riestermodell sind zumindest die geleisteten Einzahlungen vererbbar. Rürup kommt für mich nicht in Frage, weil ich erstens drei Kinder habe, die bei mir kräftig mitriestern und zweitens ich zwar zeitweilig selbständig arbeite, aber nie die interessanten Verdienstsummen erreiche, bei der mir das Rürupen zugute käme. Dass ich aber im Alter würdevoll sprich abgesichert leben will, steht außer Frage.