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Sinn der Haftpflichtversicherung

Autor: Christian
abgelegt in: Sachversicherung

Eine unaufmerksame Sekunde, vielleicht ein Moment der Ablenkung und schon ist es passiert - das Weinglas kippt auf den neuen Teppich der Bekannten um, die Vase aus dem Kaufhausregal fällt zu Boden. Schäden, die wir eigentlich auch das ein oder andere Mal aus eigener Tasche zahlen können. Dennoch immer wieder ärgerlich. Dem Gesetz nach (§ 823 BGB) sind wir für sämtliche Schäden, die wir vorsätzlich oder auch fahrlässig einem Dritten zufügen haftbar – und das generell in unbegrenzter Höhe. So kann ein Versehen, das deutlich größere Schäden nach sich zieht, auch ganz schnell den finanziellen Ruin bedeuten.

Durch die Regressnahme der Schädiger auf den unterschiedlichsten Gebieten hat sich die Haftpflichtversicherung zu einem regelrechten Auffangbecken für diese Schäden entwickelt. Nicht nur im privaten Bereich. Gerade auch auf dem geschäftlichen und industriellen Sektor bietet die Haftpflichtversicherung unerlässliche Unterstützung bei der Klärung von Ansprüchen gegen Unternehmen, vor allem auch im Bereich der Umweltschäden. Für alle Versicherten - egal ob Einzelperson oder Großunternehmen - gilt das gleiche Verfahren der Haftpflichtversicherung. Sie prüft die Forderung des Anspruchstellers und die Stellungnahme des Versicherten. Ist man überhaupt dafür haftbar zu machen? Ist der Anspruch überhaupt gerechtfertigt? Wenn ja, bedient die Versicherung diese Ansprüche bis zu der Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Falls nicht, tritt eine ebenfalls nicht zu vergessende Eigenschaft der Haftpflichtversicherung zu Tage. Die „passive Rechtschutzversicherung“. So geht das Versicherungsunternehmen zur Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche im Namen des Versicherten vor Gericht und übernimmt sämtliche hier anfallenden Kosten für die Vertretung der Interessen der Gesellschaft und des damit beklagten Versicherungsnehmers.

kaputte Brille - ein häufiger Haftpflichtschaden © Rainer Sturm / PIXELIO

Beruhigend zu wissen, dass man sich nicht um jeden entstandenen Schaden den Kopf zerbrechen muss, vorausgesetzt, man ist gut versichert. Nicht umsonst ist die Haftpflichtversicherung einer der am häufigsten abgeschlossenen Versicherungsverträge, da sie bei kleinem Beitrag eine effektiven und hohen Schutz gewährt.


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