Nachdem wir bereits auf Versicherungen eingegangen sind, die Sie bei Selbstständigkeit privat benötigen, möchten wir uns diesmal den gewerblichen Versicherungen widmen.
Je nach Unternehmen müssen Sie natürlich ganz unterschiedliche Risiken abdecken, aber vier Versicherungen sollten unbedingt abgeschlossen werden. Ein unbedingtes Muss ist die Betriebs-Haftpflicht. Sie deckt alle Schäden ab, die Sie oder ihre Arbeitnehmer. Da es sich hierbei auch um Personenschäden handeln kann, ist die Höhe selten kalkulierbar.
In Zeiten des Klimawandels steigt immer mehr der Einfluss von äußeren Gewalten wie Sturm, Regen und Überschwemmungen. Dank der Betriebsinhaltsversicherung können existenzbedrohende Schäden abgedeckt werden. Selbst Elementarschäden wie Erdbeben und Erdrutsche sind dort mit inbegriffen.
Die Betriebsunterbrechung-Versicherung kann nach einer Katastrophe elementar werden. Selbst wenn de Schäden durch eine Betriebsinhaltsversicherung versichert sind, kann der Betrieb in den seltensten Fällen aufrecht erhalten werden. Um diesen Zeitraum in jeder Hinsicht finanziell abzudecken, ist der Abschluss einer Betriebsunterbrechung-Versicherung sinnvoll.
Eine Firmen-Rechtschutz ist kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hohe Kosten ersparen. Gerade bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern oder Zulieferern ist es hilfreich auf eine Firmen-Rechtschutz abzuschließen.
Jede weitere Versicherung muss auf die jeweilige Firma abgestimmt werden. Wenn man sich rechtzeitig mit einem kompetenten Versicherungsberater auseinandersetzt, kann man gleich mehrere Euro sparen.
Als Selbstständiger muss man in Sachen Versicherung gleich zwei Aspekte beachten. Einerseits darf das persönliche Risikomanagement nicht zu kurz kommen und andererseits müssen betriebliche Risiken abgesichert sein.
Im privaten Bereich sind fünf Versicherungen existenziell. Für Selbstständige und Freiberufler ist es unheimlich wichtig sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auszustatten. Es können immer wieder Ereignisse vorfallen, die schließlich ein Fortführen der Arbeit unmöglich machen. In diesem Fall sollte man unbedingt vorgesorgt haben. Eine private Unfallversicherung sicherte teure Zusatzleistungen ab, falls aufgrund eines Unfalles pflegebedürftig oder behindert sein sollte. Da die gesetzliche Unfallversicherung lediglich Arbeitsunfälle absichert, die meisten jedoch in der Freizeit geschehen, gehört die private Unfallversicherungen zu den Pflichtversicherungen.
Selbstständige müssen im Vorfeld eines Abschlusses einer Privaten Krankenversicherung einen genauen Tarifvergleich durchführen. Der Teufel steckt oftmals im Detail und je nach Alter lässt sich der ein oder andere Euro sparen. Da der Regelsatz für gesetzliche Krankenversicherungen sehr hoch liegt, ist der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung lohnenswerter.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist die private Haftpflichtversicherung. Sie wird oftmals vernachlässigt, weil es äußerst selten vorkommt, dass man Gegenstände anderer Menschen zerstört und wenn, sind dies meist nur geringe Beträge. Viele vergessen dabei aber, dass auch Personenunfälle zur privaten Haftpflichtversicherung gehören. Man verletzt zwar seine Mitmenschen unabsichtlich, aber Verletzungen gänzlich ausschließen kann man nicht.
Die private Altersvorsorge wird oftmals in den Hintergrund geschoben. Das Rentenalter ist noch lange hin und man wird sich schon rechtzeitig einen Betrag erwirtschaften. Da man aber als Selbstständiger selten in der Rentenkasse vertreten ist, muss man früh anfangen, privat vorzusorgen. Gerade für Selbstständige kann man günstige Pakete zusammenstellen, die Ruhe im Alter garantieren.
Es war eine der längsten Debatten zwischen den beiden Koalitionsgrößen CDU und SPD – die Diskussion, ob man die angesparte Riester Rente für Bau, Erwerb oder Entschuldung einen eigenen Immobilie verwenden darf.
Knackpunkt der gesamten Diskussion war die nachhaltige Besteuerung der Riester Rente, denn alle Einlagen in den eigenen Riester-Fond waren bisher steuerfrei und wurden erst bei der Auszahlung im Alter versteuert. Die Lösung ist ein fiktives Wohnfördergeldkonto, wie es die SPD in die Debatte eingebracht hat. Die steuerlich geförderten Beträge der Immobilie werden erfasst und jährlich kontinuierlich um zwei Prozent erhöht. Hat der Wohn-Riester-Sparer das Rentenalter erreicht, kann er darüber entscheiden, ob er seine gesamte Steuerschuld auf einmal begleicht, was ihm einen 30 prozentigen Rabatt einbringen würde, oder ob er seine Steuerschuld über einen Zeitraum von bis zu 23 Jahren jährlich abstottert.
Sollte die Immobilie aber innerhalb von 20 Jahren wieder verkauft und die erhaltene Summe nicht in ein neues Eigenheim investiert werden, dann müssen die gesamten staatlichen Förderungen zurück gezahlt werden. Diese Art der Immobilienförderung soll die von der großen Koalition abgeschaffte Eigenheimzulage ersetzten, allerdings gehen Experten davon aus, dass nur sehr wenige Menschen auf dieses Modell zurückgreifen werden.
Bei einer Untersuchung haben unabhängige Institute herausgefunden, dass es durchaus lohnenswert ist, seine Versicherungstarife einmal jährlich mittels eines Tarifvergleiches im Internet zu überprüfen, denn für Neukunden bieten die einzelnen Versicherer Rabatte, die auch für Alt-Kunden durchaus lukrativ sind.
Gerade wenn man schon lange bei einer Versicherung ist und auch mit dieser im vollsten Umfang zufrieden ist, sollte man mindestens einmal jährlich einen Versicherungsvergleich durchführen, denn damit lassen sich mehrere hundert Euro im Quartal einsparen. Das größte Potenzial besteht bei Autoversicherungen, denn Neukunden erhalten oftmals Rabatte, die weit unter den Konditionen von Alt-Kunden liegen. Sollte man dies festgestellt haben, indem man seine Daten bei der Tarifabfrage eingegeben hat, lohnt sich oftmals eine Anfrage an die Versicherung. Da diese den Versicherungsnehmer nicht verlieren möchte und anscheinend über genügend Spielraum verfügt, um den gleichen Tarif günstiger an Neukunden anzubieten, wird dieser auch alten Versicherungsnehmer in vielen Fällen gewährt.
Dieses Verfahren lässt sich auch bei der Hausratversicherung, privater Haftpflichtversicherung und anderen anwenden.
Wer bei einem Auslandsaufenthalt auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte rechtzeitig für einen entsprechenden Schutz sorgen. Schließlich treffen unvorhersehbare Ereignisse meist dann ein, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann- im Urlaub gehören leider Erkrankungen öfter dazu, als man annimmt.
Wenn man sich für den zusätzlichen Schutz einer Reisekrankenversicherung entschlossen hat, steht oft die Frage im Raum, welche Kosten im Schadensfall tatsächlich vom Versicherer getragen werden. So sollte man hier frühzeitig für klare Verhältnisse sorgen und auf das Kleingedruckte im Vertrag achten, denn einige Versicherungen beinhalten auch Ausschlüsse von der Leistungspflicht, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist.
In der Regel jedoch bezahlt die Reisekrankenversicherung alle Kosten einer medizinischen Behandlung, wenn der Versicherungsnehmer auch die Originalbeläge vorlegen kann. Damit verbunden müssen akute und auch unvorhersehbare Erkrankungen stehen, die im Ausland auftreten. Meist kann man dann einen Arzt der freien Wahl aufsuchen; doch hier machen einige Versicherer genaue Vorgaben, die einzuhalten sind. Bezahlt werden die Kosten aller anfallenden stationären und ambulanten Behandlungen wie auch Medikamente und andere erforderlichen Hilfsmittel, die zur Genesung des Patienten beitragen.
Grundsätzlich eingeschlossen in den Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung ist auch der in der Regel teure Rücktransport in die Heimat. Zu den Voraussetzungen dafür gehört, dass dieser aus medizinischer Sicht notwendig wird und von dem jeweiligen Arzt oder der Klinik attestiert werden sollte. Wer hier auf eigene Faust handelt und auf einen Rücktransport besteht, muss unter Umständen die Kosten selber tragen.
Zu den Einschränkungen dieser Absicherung gehört, dass der Versicherungsnehmer vor dem Antritt seiner Reise nicht schon erkrankt war. In diesem Fall muss man mit einer Leistungseinschränkung oder gar einer Leistungsverweigerung rechnen. Schließlich dürfen Folgebehandlungen nicht zu Lasten des Versicherers gehen.
Derjenige, der unter chronischen Krankheiten leidet, sollte dies bereits beim Abschluss der Versicherung mitteilen, damit eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes auch wirklich abgesichert ist. Selbstverständlich sollte der Reisende im Ausland auf Vorsorgeuntersuchungen verzichten. Hierbei macht es Sinn, diese in der Heimat durchführen zu lassen, da Reisekrankenversicherungen Untersuchungen dieser Art nicht in ihrem Leistungsangebot führen.
Ähnlich sieht es mit außergewöhnlichen zahnmedizinischen Behandlungen aus. Diese werden nicht bezahlt wie auch ein in der Regel teurer Zahnersatz nicht in das Leistungsspektrum einer solchen Versicherung fällt.
Wer sich vernünftig absichern will, sollte vor dem Vertragsabschluss alle Kriterien hinterfragen, damit teure Fehler vermieden werden können und der Versicherte nicht auf den Kosten für Behandlungen sitzen bleibt, weil möglicherweise ein Ausschluss damit verbunden ist.
Mein Hab und Gut möchte ich umfassend versichern. Aus diesem Grund suche ich mir eine passende Hausratversicherung. Wenn ich nun noch die Chance habe, zur Absicherung meines Haushaltes und aller damit zusammenhängenden Sachen meine komplette Familie bezüglich Haftpflicht abzusichern und dieses Versicherungspaket pro Jahr um die 130 Euro kostet, dann nehme ich dieses Angebot gern wahr.
Man kennt ja noch die gute alte Hausratversicherung aus DDR-Zeiten. Kaum zu glauben, aber bei der Allianz ist sie noch immer in vollem Umfang zu haben. Alle Dinge des Haushalts sind hier gegen Schäden versichert, die durch Brand, Explosion, Luftfahrzeuge, Sturm, Hagel, Blitzschlag und andere Elementarereignisse, auch Überschwemmungen, Leitungswasser, Einbruch, Raub und Vandalismus entstehen. Auch das Reisegepäck ist weltweit gegen Diebstahl und Schäden, die auf Grund des Transportes auftreten können, versichert.
Dazu kommt die sehr wichtige Haftpflichtversicherung für alle Personen, die im Haushalt leben. Hier spielt es keine Rolle, wie alt diese Personen sind, welchen Familienstand sie haben und ob sie eventuell wirtschaftlich selbstständig sind. Selbst die eigenen Kinder sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Eine Haftpflichtversicherung ist unumgänglich. Fügt man jemandem unbeabsichtigt einen Schaden zu, dann kann dies unter Umständen sehr teuer werden.
Ich habe mich für die erweiterte Haushaltversicherung mit integrierter Haftpflichtversicherung bei der Allianz-Versicherungsgesellschaft entschieden, weil ich der Meinung bin, dass die Beiträge hinsichtlich der enthaltenen Leistungen und Deckungssummen optimal sind. Ich bin mit dieser Sachversicherung rundum abgesichert und das für relativ wenig Geld. Der Tarif ist optimal für mich und ich fühle mich sicher und gut umsorgt.
Beim Stöbern im Internet ist mir ein Beitrag aufgefallen, nach dem sich ein Mann zweimal hintereinander freiwillig von einem Auto überfahren ließ, um die Versicherungssumme in Höhe von 750.000 Euro zu kassieren. Am Steuer des Fahrzeugs saß eine Bekannte des Mannes. Nachdem er sich zum ersten Mal hatte überfahren lassen, war “nur” sein rechtes Bein gebrochen. Das reichte noch nicht zur Vollinvalidität, und so legte er sich nochmals vor das Auto - mit Erfolg. Jetzt waren auch das linke Bein und ein Arm gebrochen. Der Mann ist heute schwerbehindert. Die Versicherung zahlte zwar, aber der Mann sah trotzdem kaum etwas von dem Geld. Seine Freundin verprasste den Großteil davon, und er kam vor den Staatsanwalt.
Die Story erinnert mich an jemanden, der nach der Hagelkatastrophe 1984 in München Geld von der Versicherung kassieren wollte. Leider stand sein Auto zum Zeitpunkt des Hagels in der Garage und war unbeschädigt geblieben. Also nahm er einen Hammer und schlug in mühevoller Arbeit Beulen in das Blech - allerdings dummerweise von innen. Der Schwindel flog natürlich auf, die Versicherung behielt ihr Geld und der Mann sein kaputtes Auto.
Ich verstehe nicht, wie Leute so dämlich sein können. Es genügt nicht, nur dreist zu sein, um eine Versicherung zu betrügen, sondern man sollte vorher auch sein Gehirn einschalten.
Kennen Sie das nicht auch: Sie gehen in eine Bank oder sprechen einfach mal wieder mit Ihrem Versicherungsvertreter und schon zieht Ihr Gegenüber plötzlich einen neuen Vertrag aus der Schublade, den sie “immer schon haben mussten”?
Ich habe genau solche Situationen schon sehr oft erlebt. In vielen Fällen werden Menschen einfach nur schlecht und überhaupt nicht zu Ihrer Situation passend beraten. Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen viel zu teuer oder einfach nur deplaziert angeboten werden und diese, außer dass sie Provision in die Kasse des Anbieters spülen, keinen großen Sinn ergeben.
Ich habe mir deshalb mal Gedanken darüber gemacht, welche Versicherungen man eigentlich wirklich braucht, welche Verträge also generell unverzichtbar sind: Da wäre als erstes natürlich eine private Haftpflichtversicherung. Nur mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann man sich gehen die Gefahr absichern, einer anderen Person oder deren Besitz unabsichtlich zu schaden und den Schaden dann aus eigener Tasche ersetzen zu müssen.
Ebenso unerlässlich ist meiner Meinung nach die Absicherung der eigenen Person: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für mich daher ebenso zur Grundausstattung wie eine private Unfallversicherung. Bei beiden Versicherungen sollte man sich allerdings genau ausrechnen lassen, welche Leistungen man absichern muss und welche man evtl. vom Staat bekommt. Hier werden nämlich sehr oft zu hohe Beiträge verkauft.
Die Absicherung des eigenen Vermögens ist ebenfall enorm wichtig: Zu diesen Versicherungen gehören für mich neben der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung auch eine evtl. Glasbruch oder eine KFZ Versicherung.
Im Großen und Ganzen war es das dann auch schon - alle weiteren Versicherungen gehören für mich mehr oder weniger zum “Luxus”.
Privatpatienten haben’s besser. Zumindest ist dies die Meinung derer, die womöglich selbst noch nie Privatpatienten waren. Doch ich will nicht unken, es hat auch Vorteile, ein Privatpatient zu sein.
Ich selbst war es viele Jahre lang bis zu meiner Berufstätigkeit und bin es seit kurzer Zeit wieder. Zuerst bei den Eltern mitversichert, nun auf eigene Füße gestellt. Sowohl damals als auch heute kann ich nicht behaupten, als Privatpatient bevorzugt behandelt zu werden – zumindest was die lästige Sitzerei im Wartezimmer anbelangt. Bei den Behandlungsmethoden bin ich als medizinischer Laie naturgemäß vorsichtig in meinem Urteil. Doch kann ich guten Gewissens behaupten, dass ich als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht kränker war, als ich es als Privatpatient bin.
Um sich privat zu versichern, spielt das Einkommen eine große Rolle. Die Bemessungsgrenze liegt derzeit bei 3.600 Euro monatlich. Das bedeutet, dass bis zu diesem Einkommen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Wer in eine private Krankenversicherung wechseln will, muss monatlich etwas über 4.000 Euro verdienen; zudem muss man diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze seit drei Jahren überschritten haben. Ausnahmen hiervon bilden Freiberufler, Selbstständige und Beamte – für sie gilt diese Einkommensgrenze nicht. Sie müssen sich ausrechnen, was für sie günstiger ist. Im Übrigen wird jede seriöse Krankenversicherung Versicherungsvergleiche anstellen und die für den jeweiligen Bedarf benötigten Beiträge errechnen.
Letztendlich ist es eine Kostenfrage. Für mich war die Entscheidung zur Privatversicherung leicht, da ich als Selbstständiger auf meinen Versicherungseintritt in Jugendjahren anknüpfen konnte und somit einen weitaus geringeren Beitrag bezahle, als wenn ich in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben wäre.
Nicht immer scheint die Sonne und ein laues Lüftchen weht, es kommt auch immer wieder vor, dass es stürmt. Ist man Eigentümer eines Hauses, so sollte man für solche Eventualitäten vorsorgen.
Eine Versicherung muss her. Jeder weiß sicher, dass man sein Haus mit einer Gebäudeversicherung absichern kann. Sie gehört im Groben gesagt zu den Immobilienversicherungen. Was aber beinhaltet eine solche Gebäuderversicherung? Ist die Absicherung von Sturmschäden immer in einer solchen Versicherung enthalten?
Ich habe mich also kundig gemacht und weiß jetzt, dass man Sturmschäden bei den meisten Versicherern zusätzlich zu den normalen Gefahren mit in eine solche Sachversicherung einschließen kann.
Der Beitrag einer Gebäudeversicherung beläuft sich jährlich um die 200 Euro, was natürlich anhand der Größe des Gebäude ermittelt werden muss. Weiterhin gibt es im Versicherungsdschungel eine Vielzahl an Anbietern, die mit Gebäudeversicherungen werben und die unterschiedlichsten Tarife haben. Daher sollte man sich auf jeden Fall vor dem Abschluss genau informieren.
Meine Gebäudeversicherung hat die Gefahren: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel eingeschlossen, ich denke daher, dass ich mit meinem Haus rundum abgesichert bin und falls ein solcher Schaden eintreten sollte, dann auch die Reparatur gezahlt werden würde.
Eine Gebäudeversicherung wird nach dem sogenannten 14er Wert für das jeweilige Haus errechnet, das bedeutet, dass der Wert, der 1914 für das Haus bindend war, angenommen wird. Auch dies habe ich im Zuge meiner Recherchen erfahren.
Die Gebäudeversicherung mit Sturmschadeneinschluss ist genauso wichtig die Kfz-Versicherung.