Es ist sehr ratsam, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Gerade wenn es darum geht, fürs Alter vorzusorgen. Damit die Versicherung im Ernstfall auch greift, muss man meist über einige Jahre halbjährlich zum Zahnarzt gehen.
Eine Zahnzusatzversicherung greift nicht sofort, nachdem sie abgeschlossen wurde. Damit wollen die Versicherungen verhindern, dass sie nur abgeschlossen wird, wenn sie wirklich nötig ist.Der Beitrag der Versicherungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Natürlich ist das Alter entscheidend.
Desweiteren ist es der Versicherung wichtig, ob schon Prothesen in irgendeiner Form vorhanden sind.
Bei Abschluss der Versicherung muss angegeben werden, ob man schon über anstehende größere zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung Bescheid weiß.
Wenn man all diese Faktoren beachtet, kann man je nachdem wie alt man ist, eine Versicherung schon für 0,60 Cent im Monat abschließen. Preislich nach oben geht das ganze dann, wenn man schon viele Behandlungen über sich ergehen lassen musste, oder in naher Zukunft Behandlungen anstehen. Dann kann der monatliche Beitrag bis um die 30€ ansteigen.
Meiner Meinung nach empfiehlt es sich, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Man weiß nicht, was einmal auf einen zu kommt. Durch einen Zufall, kann man immer einen Zahn verlieren und diesen zu ersetzen ist meist sehr teuer.
Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollte man lieber jetzt schon für eine Versicherung sorgen.
Wer sein Auto noch nicht lange hat, für den sind die verschiedenen Versicherungen, die in dem Bereich angeboten werden, vielleicht etwas unübersichtlich.
Schließlich reicht nun eine Hausratsversicherung mit integrierter Haftpflicht nicht mehr aus, da PKWs eine extra KFZ-Haftpflicht-Versicherung benötigen. Das liegt daran, dass das Unfallrisiko beim Autofahren so viel höher ist. Neben der “normalen” KFZ-Haftpflicht gibt es noch eine Versicherung, die sich Insassenunfallversicherung nennt. Dabei versichert man ohne viel Drumherum die Insassen seines Autos vor möglichen Personenschäden. Versichert wird immer zu einer festgelegten Summe, bis zu der bei Versicherungsanspruch gezahlt wird. Klingt erstmal gar nicht schlecht? Hm…
Die Insassenunfallversicherung gehört meines Erachtens zu den sinnlosesten Versicherungen überhaupt. Es will mir nicht gelingen, eine Situation zu kreieren, bei der nicht die Haftpflicht-Versicherung entweder des Autofahres oder des Beifahrers für Unfallschäden aufkommt.
Natürlich könnte man sich Extremsituationen ausdenken, bei denen ein Unfall mit Personenschaden nicht von der Haftpflicht getragen wird, weil es beispielsweise schwierig ist, den Verursacher / Schuldigen des Unfalls auszumachen. Normalerweise wird das jedoch trotzdem so geregelt, dass die Schuldfrage geklärt wird und die jeweilige Haftpflicht übernimmt.
Also wozu eine Insassenunfallversicherung abschließen? Meistens ist das eine derjenigen Versicherungen, mit der der Vertreter nach zweistündigem Extremgespräch rausrückt. “Ach, da wäre ja noch was…” Man verzeihe mir das Klischee, aber man sollte sich wirklich fünfmal überlegen, ob man eine solche Versicherung tatsächlich abschließen will. Notwendig ist sie nicht.
Heutzutage ist eine optimale Altersvorsorge nahezu unverzichtbar. Eine Alternative stellt dabei die Betriebsrente dar, denn diese bietet zusätzliche staatliche Förderungen.
Bei der Betriebsrente wird von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers Geld in eine Kapitalanlage investiert. Dadurch erhält er im Rentenalter eine zusätzliche Rente. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf eine Betriebsrente. Allerdings kann der Arbeitgeber wählen, wo das Geld angelegt werden soll.
Vorteilhaft bei dieser Form der Altersvorsorge ist, dass durch die Investition vom Bruttolohn dieser gekürzt wird. Ergo muss der Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen, die dem Vorsorgeplan zu Gute kommen können. Des Weiteren ist es möglich, dass nur die Ersparnis aus der Steuer und den Sozialabgaben in die Betriebsrente investiert wird. In diesem Fall bleibt das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers unverändert. Außerdem hat der Begünstigte zum Auszahlungsbeginn die Wahl, ob er eine monatliche Rente, eine Einmalauszahlung oder eine Teilauszahlung des Kapitals wünscht.
Als Nachteil der Betriebsrente erweist sich jedoch, dass die Rente versteuert wird. Zudem müssen im Rentenalter Sozialabgaben wie Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge von der Betriebsrente gezahlt werden.
Meiner Meinung nach macht die Betriebsrente besonders für Alleinstehende junge Arbeitnehmer Sinn. Familien mit Kindern dagegen sollten lieber die Riesterrente nutzen, da sie hier in der Regel höhere Zulagen erhalten.
Kauft man einen Neuwagen, kann man sich versicherungstechnisch ganz schön reinreiten. Schließlich liegt der Augenmerk des Käufers meistens auf dem aufzunehmendem Kredit, dem Lack des Autos und dem voraussichtlichen Liefertermin, aber selten auf den benötigten Versicherungen.
Dabei lässt sich gerade hier sparen, beachtet man, welche Versicherung man zum Kauf und Betrieb eines PKW wirklich benötigt und welche nicht.
Als erstes: Unerlässlich ist eine KfZ Versicherung, genauer gesagt, eine Haftpflicht-Versicherung für die KfZ-Sparte. Die muss extra abgeschlossen werden und wird durch die normale Haftpflicht nicht gedeckt. Somit sind sie stets auf der sicheren Seite, wenn Sie beispielsweise einen Unfall verschulden.
Sollte das Auto nicht mit dem vollen Betrag gekauft, sondern beispielsweise über einen 3jährigen Zeitraum finanziert werden, ist eine Vollkaskoversicherung beim Kauf ebenfalls Pflicht. Diese deckt nicht, wie die Kfz-Haftpflicht, die Schäden ab, die sie bei anderen verschulden, sondern springt bei Bedarf für Schäden am eigenen Auto ein. Durch den erzwungenen Abschluss stellt der Verkäufer sicher, dass sie die eventuelle Instandsetzung des Autos, was ihm ja dann teilweise noch gehört, auch bezahlen können. Bei den Versicherungen empfiehlt es sich, die Tarifrechner nach den besten Angeboten zu durchforsten, die ändern sich nämlich andauernd.
Was NICHT wichtig ist, was einem aber viele Autohäuser immer wieder aufschwatzen wollen, ist die sogenannte Restschuldversicherung. Dabei versichern sie nicht das Auto, sondern den Kredit, den sie meistens aufnehmen müssen, um sich das Auto leisten zu können. Die Versicherung springt dann ein, wenn sei den Kredit nicht zurückzahlen können, beispielsweise beim Todesfall des Käufers. Ein Artikel der FAZ zitiert Markus Lietz, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zum Thema: “[Die Versicherung] sei eigentlich nicht nötig, denn im Todesfall könne das Auto ja verkauft werden.” Trotzdem wollen einem das die Autohäuser immer wieder unterjubeln, was meistens die Zinsen für den Kredit in die Höhe treibt. Unnötige Abzocke, wie ich finde!
Ich hoffe, dieser kleine Überblick hat ein wenig weitergeholfen und wünsche Ihnen beim nächsten Autokauf viel Erfolg!
Die Rürup-Rente ist leider mit vielen Nachteilen verbunden. Nachdem wir bereits die Vorteile bei der Rürupversicherung vorgestellt haben, beschäftigen wir uns heute mit der Kehrseite der Medaille.
Die Rürup-Rente kann derzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden, für das Jahr 2008 dürfen 66% der eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden, maximal aber 2.772 €. In der späteren Auszahlungsphase wird die Rente ab 2040 voll besteuert, im aktuellen Jahr 2008 müssen 56% der Rente versteuert werden, der Rest wird lebenslang als steuerfrei festgesetzt. Etwaige Rentensteigerungen werden auch heute schon voll versteuert.
Der Versicherungsnehmer hat bei der Rürup-Rente im Vergleich zu fast allen anderen Rentenformen kein Kapitalwahlrecht, man kann sich den Betrag nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen, er wird immer als Leibrente gezahlt.
Etwaige Rentengarantiezeiten gibt es ebenfalls nicht, verstirbt der Rentenempfänger kurz nach Beginn, verfällt das restliche vorhandene Kapital. Bei vielen Versicherungsgesellschaften lässt sich allerdings ein Hinterbliebenenschutz gewähren.
Genau so sieht es beim Tod des Versicherten während der Ansparphase aus, eine Beitragsrückgewähr gibt es grundsätzlich nicht, alle Ansprüche verfallen. Man kann eine Rürup-Rente nicht kündigen und auszahlen lassen, lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich. Rürup-Renten können nicht beliehen, verschenkt oder übertragen werden.
Diese ganzen gesetzlich festgesetzten Regelungen machen die Rürup-Rente damit zum unflexibelsten Produkt der Altersvorsorge, ähnlich der gesetzlichen Rente. Für viele Beschäftigte wird sich daher der Griff zur Rürup-Rente nicht lohnen, auch Geringverdiener sollten auf andere Anlageformen setzen.
Die Glasbruchversicherung gehört zu den Allrisk-Versicherungen. Das bedeutet, sie zahlt, wenn eine Scheibe zerbricht, unabhängig von der Ursache. Ausgeschlossen ist lediglich das absichtliche Zerstören einer Glasscheibe vom Versicherungsnehmer selbst. Eine Glasbruchversicherung kann man zum Beispioel bei der Gothaer Versicherung bereits pauschal für unter 50€ netto im Jahr bekommen, hierbei sind alle Gebäudeverglasungen (dazu gehört auch der Wintergarten), Ceranfelder und sogar künstlerisch bearbeitete Scheiben mitversichert. Nähere Details finden sich auf den Homepages der entsprechenden Versicherer.
Es ist übrigens ein Irrglaube, dass Glasscheiben nicht von der Gebäudeversicherung bezahlt werden, sondern nur von der Glasversicherung. Dem ist nicht so. Die Wohngebäudeversicherung muss genauso für eine zerbrochene Scheibe leisten, weil diese zum Gebäude gehört und damit versicherte Sache ist. Die Wohngebäudeversicherung leistet im Gegensatz zur Glasverischerung aber nicht im jedem Fall, sondern nur, wenn die Scheibe durch Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser zerstört wird, weil diese Gefahren in der Wohngebäudeversicherung versichert sind. Mit Abstand die häufigsten Schadenfälle sind allerdings die Sturmschäden, meist fliegt irgendein Gegenstand durch die Scheibe und zerstört diese. Hat man dann eine Glasversicherung und eine Wohngebäudeversicherung, ist man sogar doppelt versichert, weil die Glasversicherung ja bekanntlich bei allen Ursachen für Ersatz sorgt.
Für den normalen Bewohner eines Einfamilienhauses lohnt sich eine Glasversicherung meistens nur begrenzt, wenn man keine außergewöhnlich großen Scheiben oder einen Wintergarten besitzt. Die Prämien sind zwar nicht teuer, eine neue Scheibe ist aber notfalls auch noch bezahlbar. Grundsätzlich sollten Versicherungen nur existentielle Risiken abdecken.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird von den meisten Menschen stark unterschätzt. Jeder dritte Berufstätige wird vor Rentenbeginn berufsunfähig. Hauptursachen sind Schäden an Gelenken und Wirbelsäule dicht gefolgt von den immer häufiger auftretenden seelischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Tumoren.
Seit 2001 erhalten nach 1960 geborene Menschen im Falle der Berufsunfähigkeit nur noch eine Erwerbsminderungsrente - und das auch nur, wenn 3 Stunden Arbeit täglich nicht mehr möglich sind. Der gesetzliche Schutz ist damit faktisch nicht mehr existent. Die eigene Absicherung dieses Risikos ist unverzichtbar!
Deshalb ist es unabdingbar, sich rechtzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bemühen. Aber wie bei allen Versicherungen, gibt es auch hier unzählige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit diversen Unterschieden. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, sollte man sich zum Thema Berufsunfähigkeit professionell beraten lassen. Ähnlich wie bei der Altersvorsorge empfiehlt sich auch hier ein unabhängiger Versicherungsexperte , der für jeden einzelnen eine individuelle Berufsunfähigkeitsversicherung ermittelt.
Die Halbwaisenrente setzt sich zusammen aus den persönlichen Entgeldpunkten, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Dies wird mit dem persönlichen Wert des Halbwaisen multipliziert. Die Bundesversicherungsanstalt für Arbeit zahlt somit einen gewissen Betrag, der den Krankenversicherungsbeitrag und den Pflegeversicherungsbeitrag enthält.
Konkret sieht die Berechnung dann wie folgt aus:
Nehmen wir an einem Halbwaisen würde eine Rente in Höhe von 100 Euro zustehen und seine Krankenversicherung habe einen Prozentsatz in Höhe von 13%.
Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt somit 13 Euro. Die Hälfte des Beitrags hat der Halbwaise selbst zu tragen. in unserem Fall bedeutet das ein Betrag von 6,5 Euro.
Den Pflegeversicherungsbeitragssatz in Höhe von 1,7% des ursprünglichen Rentenbetrages muss der Waise ebenfalls abziehen. Hier entspricht dies 1,7 Euro.
Der Halbwaise würde hier also eine monatliche Rente in Höhe von
100 Euro - 6,5 Euro (KV) - 1,7 (PV)= 91,8 Euro erhalten.
Da sich der Rentenbeitrag immer nur darauf bezieht, wieviel der verstorbene Elternteil in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann der Wert natürlich stark schwanken. Ist z.B die Mutter, die nur auf 400 Euro Basis gejobbt hat verstorben, kommt der Halbwaise in ernste finanzielle Schwierigkeiten. Weitere Tipps zu Versicherungen kann man auch hier nachlesen.
Seien wir mal ehrlich, die Höhe der gesetzliche Rente wird nur noch ein Bruchteil unseres Nettoeinkommens betragen. Deswegen ist es ratsam, privat vorzusorgen und sich für das Alter abzusichern um seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Da gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten für individuelle Bedürfnisse, denn nicht alle Alternativen sind attraktiv für jede Berufsgruppe. Für junge Familien bietet sich beispielsweise die Riester Rente an. Daneben gibt es aber auch noch die Rürup Rente, die Lebensversicherung oder die Möglichkeit verschiedener Fonds, Aktion oder Immobilien.
Was die private Altersvorsorge anbelangt, gibt es auch hierfür eine Vielzahl verschiedener Alternativen. Um sich hier etwas genauer zu informieren, empfehlen sich unabhängige Versicherungsexperten, die objektiv versuchen die bestmögliche Altersvorsorge für jeden individuell zu ermitteln.
Ein wichtiger Pluspunkt für die Rürup-Rente sind die Vorteile in der Versteuerung, die man bei der Einzahlung während der Ansparphase als Sonderausgaben von der Steuer absetzen kann. Die Höhe der steuerlichen Entlastung ist somit von der Laufzeit des Vertrages abhängig.
Im Jahre 2005, als die Rürup-Rente an den Start ging, konnte man 60% der Beiträge steuerlich sparen. Jährlich erhöht sich dieser Satz nun um zwei Prozent, sodass man im Jahre 2025 insgesamt 100% der Beiträge geltend machen kann. Kommt es zur Auszahlung der Rente, wird diese nur begrenzt versteuert.
Dadurch, dass die Besteuerung nachgelagert wird, kann im Falle eines gekürzten, einkommensteuerpflichtigen Einkommens dennoch eine private Altersvorsorge betrieben werden. Zugleich entsteht dem Versicherungsnehmer somit ein Zinsvorteil. Da die Vorsorgebeiträge abzugfähig sind, verfügt man als Versicherer über ein höheres Einkommen, was höhere Investitionen in eine Altersvorsorge ermöglicht. Normalerweise fällt das Renteneinkommen niedriger aus als das bisherige Einkommen. Der sogenannte “Progressionsvorteil” kommt dabei zum Zuge. Dies bedeutet schlichtweg einen niedrigeren Steuersatz wegen der geringeren Höhe. Außerdem garantiert der Abschluss einer Rürup Versicherung eine lebenslange Rente.
Des Weiteren sind die angesparten Beiträge laut dem zweiten Sozialgesetzbuch zu “nicht verwertbarem Vermögen” erklärt worden, sodass man sich auch im Falle von Hartz-IV keine Gedanken um seine angesparten Summen Gedanken machen muss.