Die Mindestdeckung bei Kfz-Versicherung ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Autohaftpflichtversicherung. Man versteht darunter den Betrag, der als niedrigste Deckungssumme vorgeschrieben wird. Diesen Betrag müsste die Versicherung dann im Schadensfall auszahlen, es sei denn man vereinbart eine höhere Deckungssumme.
Die Mindestdeckung bei einer Kfz-Versicherung ist eine Rechtsverordnung zum Schutzes des Versicherungsnehmers sowie auch des Versicherungsunternehmens. Sie wurde vom Bundesministeriums für Justiz festgelegt. Diese Mindestdeckung hält die vereinbarte Summe für Sach-, Vermögens- sowie Personenschäden fest.
Autounfälle gibt es auf Deutschlands Straßen leider zu viele. Blechschäden werden da täglich zum Gegenstand von Versicherungsteilnehmern, da man die Kosten der Schäden am Fahrzeug gern ersetzt haben möchte. Die Mindestdeckung wird nach einem Schaden erst dann erbracht wenn der Schadensfall positiv geprüft wurde. Üblicherweise muss der Versicherungsnehmer nur den Schaden melden den Rest übernimmt die Kfz-Versicherung. Wie hoch die eigenen Mindestdeckung ist kann individuell vereinbart werden.
Nimmt man die Mindestdeckung der Kfz Versicherung nicht in Anspruch, belastet man damit auch nicht die Schadenfreiheitsklasse. Unter Umständen kann Sie die Klärung eines Schadens außerhalb Ihrer Haftpflichtversicherung jedoch sehr viel teurer zu stehen kommen. Hier finden Sie übrigens einen Artikel darüber wie Sie im Falle eines Falles Ihre alte Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen. Sie können natürlich immer frei wählen zwischen einer gesetzlichen Mindestabdeckung und einer unbegrenzten Deckung. Natürlich ist es klüger nur einen Teil zahlen zu müssen. Denn im Moment belaufen sich Personenschäden auf circa 2,5 Millionen Euro, Sachschäden auf mindestens 500.000 Euro und Vermögensschäden auf 50.000 Euro. Also denken auch Sie an die Mindestdeckung bei Kfz-Versicherung zu ihrem eigenen Schutz.