Autounfälle passieren immer wieder. Interessiert ist daran jedoch niemand. Doch wie regelt man den Schaden und welche Rolle spielen die Gutachter?
Wenn der Unfall erstmal passiert ist, heißt es Ruhe bewahren. Passiert ist passiert, daran lässt sich nichts mehr ändern. Auch wenn die Frage der Schuld geklärt ist, ist es noch nicht vorbei.

Wenn der Schuldige feststeht, fängt der ganze Ärger erst an.
Jetzt muss man erstmal einen Gutachter holen. Doch wer macht das? Wenn es sich bei dem Schaden um einen Totalschaden handelt, sollte man sich die Zeit nehmen und den Gutachter gleich organisieren. Wenn man das Auto zunächst abtransportieren lässt, bevor ein Gutachter sich das angesehen hat, wird die Versicherung misstrauisch und verweigert manchmal gar die Bezahlung - auch des Gutachters.
Im Regelfall hat man selbst die freie Wahl des Gutachters. Doch dieser sollte von der DEKRA sein, oder eine anderen Gesellschaft die renommiert ist und von jeder Versicherung akzeptiert wird. Dieser Gutachter wird von der Versicherung des schuldigen Gegners übernommen.
Sollte ein zweites Gutachten fällig sein, dann wird diese ebenfalls bezahlt, sofern man Recht bekommt. Dafür braucht es aber meist einen Anwalt - dieser wird jedoch ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt - wenn man Recht bekommt.
Im Normalfall ist es das Beste seine eigene Kfz-Versicherung damit zu betreuen, die haben die meiste Ahnung und wollen das Geld auch nicht einfach so aus der Hand geben.