Versicherungen - Ratgeber

Tipps & Informationen über Versicherungen
 


Fachbücher von der Steuer absetzen

Autor: Kerstin
abgelegt in: Allgemein

Die Steuererklärung ist ja für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei kann man die verschiedensten Posten von der Steuer absetzen, die sich irgendwie mit der eigenen Erwerbstätigkeit in Verbindung bringen lassen.

Dazu gehören eben auch Fachbücher. Wer nachweisen kann (eine Quittung ist wichtig), dass er sich im Hugendubel keine Hörbücher, sondern beispielsweise Fachliteratur zur Stütze seines Anwaltsjobs besorgt hat, der darf sich diese von der Steuer abschreiben. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Studenten. Bei einem Erststudium fällt Fachliteratur unter Sonderausgaben und unterliegt somit wieder anderen Regelungen.

Wo bei den meisten Steuerabschreibungsobjekten eine Grenze existiert, gilt diese nicht für Fachliteratur zur eigenen Erwerbstätigkeit. Man kann sich also theoretisch unbegrenzt Bücher kaufen, solange diese nachweisbar für die Tätigkeit benötigt werden.

Dies war ein kurzer Ausflug ins Steuerrecht, der aber in sofern Sinn macht, als “Fachliteratur” eben auch Bücher zu Versicherungsfragen darstellen kann. Schließlich kann man mit etwas Argumentation gerade im Versicherungsrecht begründen, dass man zur optimalen Absicherung seiner Tätigkeit Fachbücher benötigt.


verwandte Beiträge

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
Loading ... Loading ...

Kommentar schreiben