Man fährt in den Urlaub, ist vielleicht schon gestresst von einem langen Flug und dann das: Das Gepäck ist verschwunden. Reisegepäckversicherungen können das zwar nicht verhindern, aber sie entschädigen einen für den Verlust.
Reisegepäckversicherungen werden von verschiedenen Versicherungen angeboten. Doch die Konditionen driften weit auseinander, so können Beispiele schon Einschränkungen bei der Reiseart vorliegen. Travelsecure schließt beispielsweise Segeltörns und Reisen mit Charterjachten vom Versicherungsschutz aus. Ein Vergleich ist deshalb ratsam.
In der Regel geben die Versicherungen ebenfalls eine maximale Reisedauer an. Für längere Reisen (ab 90 Tagen) werden kaum Tarife angeboten.
Weitere Einschränkungen gibt es beim Versicherungsgut. Bei einigen Versicherungen sind z. B. Prothesen oder Brillen vom Schutz ausgenommen, ebenso gelten meist Geldbörsen samt Inhalt und beruflich genutzte Gegenstände wie Laptops, Handys und Aktentaschen nicht zu den versicherbaren Gegenständen.
Man sollte also die Versicherungsbedingungen gründlich studieren und mehrere Versicherungen vergleichen, damit man die optimale Absicherung findet.
Zusätzlich sollte man die Verträge überprüfen, ob man nicht eine zusätzliche Versicherung dazubuchen muss, um das Reisegepäck versichern zu können. So kann zum Beispiel das Abschließen einer Reiseversicherung, Bedingung für eine Gepäckversicherung sein.
Die Internetpräsenzen verschiedener Unternehmen, können über verschiedenste mit dem Reisen verbundene Versicherungen, wie die Reiserücktrittsversicherung, einen Anhaltspunkt liefern.
Die Versicherung für das Reisegepäck, greift auch im Falle eines Diebstahls. Allerdings ist eine Reisegepäckversicherung nicht unbedingt notwendig, wenn man eine Hausratversicherung hat, wie ein Artikel der Stiftung Warentest aufzeigt.