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Die Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen lassen! Es lohnt sich!

Autor: Kerstin
abgelegt in: Auto, Mensch

Die Bandbreite von Versicherungsangeboten ist weit gefächert. Man muss hier im Vorfeld unterscheiden zwischen privaten und gewerblichen Versicherungsnehmern.

Bei der Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen gibt es hier wesentliche Unterschiede, die man genau und im Detail beachten muss. Die Summe die eine Privatperson an Versicherungsbeiträgen absetzen kann, beträgt im Jahr 1500,- Euro. Ein Gewerbetreibender kann im Jahr 2400,- Euro an Versicherungsbeiträgen steuerlich geltend machen. Selbständige haben daher einen höheren Betrag, weil sie die Kosten zur Krankenversicherung in voller Höhe tragen.

Ein Arbeitnehmer bekommt zur Krankenversicherung den Arbeitgeberanteil gezahlt. Arbeitnehmer können folgende Versicherungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen: Private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Riester Rente und die Kapitallebensversicherung, wenn diese als Altersvorsorge dient.

Bedingt absetzbar sind dagegen die Rechtsschutzversicherung und die KFZ Haftpflichtversicherung. Diese sind nur geltend zu machen, wenn sie beruflichen Charakter haben. Der Selbständige kann alle Versicherungen die in Bezug auf sein Gewerbe stehen, beim Finanzamt steuerlich absetzen. Diese Versicherungen sind die Betriebshaftpflicht, die Geschäftsinhaltsversicherung, die Feuerversicherung, die Gewerberechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und die KFZ Haftpflichtversicherung für den Firmenwagen.

Natürlich kann er auch die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich absetzen. Ist hier der Rahmen von 2400,- Euro im Jahr ausgeschöpft, besteht auch keine Möglichkeit mehr Versicherungsbeiträge absetzen zu können.

Alle Versicherungen die man als Privatperson oder auch als Selbständiger steuerlich absetzt, muss man bei einer Auszahlung der Versicherung als Einnahmen wieder versteuern. Dies ist kein kleiner bitterer Beigeschmack.


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