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Details und Leistungen der Haftpflichtversicherung – Teil 3

Autor: Christian
abgelegt in: Sachversicherung

Betrachten wir heute eine weitere Leistung aus dem Spektrum der privaten Haftpflichtversicherung.
Leistung aus Bereichen, die vielleicht niemand auf den ersten Blick in die Kategorie private Haftpflicht einstufen würde. Sehen wir uns zum Beispiel Be- und Entladeschäden an. Hier geht es im Detail darum, dass ich im Begriff bin, mein Fahrzeug entweder vor Antritt einer Fahrt zu beladen, zum Beispiel den Einkauf in den Kofferraum lade oder vielleicht auch die Koffer ins Auto lade. Genauso auch wenn ich es wieder entlade, nachdem die Fahrt abgeschlossen wurde.

Duschender Einkaufswagen © flickr / dustpuppy

Was für ein Schaden kann genau passieren? Der Einkaufswagen macht sich selbständig und rollt während des Beladens des Kofferraums an ein anderes Fahrzeug. Oder ein Passant stolpert über Koffer, die auf den Wegesrand gestellt wurden. Der ein oder andere wird nun sagen, ja Moment, das ist doch über die KFZ Haftpflichtversicherung gedeckt. Und das ist auch richtig, man ist ja noch im Gebrauch des Fahrzeugs. Aber was ist die unangenehme Folge? Eine Hochstufung des Schadensfreiheitsrabattes. Hier haben sich einige Anbieter Gedanken gemacht und in die Absicherung für den Fall des Schadens beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs mit in die Tarife eingeschlossen. Man muss auch genau unterscheiden. Sofern man zum Beispiel noch mit den Einkaufswagen auf dem Parkplatz unterwegs ist und dann der Wagen an ein anderes Fahrzeug rollt, so ist dies ein ganz normaler Schaden für die private Haftpflicht. Die besondere Leistung greift erst wie bereits geschrieben beim direkten Be- oder Entladen. Dafür dass die Leistung nicht extra mit eingeschlossen werden muss, denke ich, ist es eine kleine, aber sinnvolle Ergänzung.


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