In dieser Serie beschäftigen wir uns genauer mit den Leistungen der Haftpflichtversicherung. Was ist genau enthalten? Welche Optionen gibt es und welche machen Sinn? Nachdem wir uns in Teil 1 die Deckungssummen und den versicherten Personenkreis angesehen haben, schauen wir uns heute mal die Leistungen bei Gefälligkeitsschäden und Schlüsselverlust etwas genauer an.
Gefälligkeitsschaden – Was ist das?
Wahrscheinlich hat jeder schon mal einem Freund oder der Familie beim Umzug helfen sollen. Die Arbeit an sich ist schon schweißtreibend genug. Wenn aber jemandem dann beim Transport durch das Treppenhaus auch noch das Hab und Gut des Bekannten aus den Händen fällt und zu Bruch geht, erhitzen sich viele Gemüter erst so richtig. Einige sagen jetzt, kein Problem, ich bin ja versichert. Das stimmt aber nur bedingt. Der Gesetzgeber sagt hier nämlich ganz klar, dass in so einem Fall von Gefälligkeit, oder auch Hilfsbereitschaft eine Art stillschweigender Vertrag besteht, der einen privaten Helfer vor derartigen Ansprüchen durch den Geschädigten wahrt. Im Normalfall deckt die private Haftpflichtversicherung dieses Risiko nicht mit ab, es kann aber bei einigen Versicherern als Option mit eingeschlossen werden oder ist schon im Versicherungsumfang enthalten. Prüfen Sie hier am besten auch Ihre persönlichen Unterlagen hierauf. Noch als Hinweis, diese Regelung gilt natürlich nur für unentgeltliche private Helfer. Lassen Sie Ihr Hab und Gut von einer Spedition und entsprechenden gewerblichen Umzugshelfern transportieren, so sind hier Ansprüche natürlich geltend zu machen.
Das Risiko des Schlüsselverlusts
Ebenfalls eine Situation, in die man recht schnell ohne Absicht geraten kann. Man verliert die Hausschlüssel zur Mietwohnung, die Schlüssel zum Betrieb, die einem ausgehändigt wurden, oder auch zur Sporthalle. Hier können ganz schnell höhere Kosten entstehen, wenn zum Beispiel eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden muss. Diese ebenfalls als Option verfügbare Absicherung ist grundsätzlich nicht bei allen Versicherern mit in den Verträgen mit eingeschlossen. Die Versicherungssumme ist hier meistens in Abweichung der eigentlichen Versicherungssumme des Vertrages auf einige tausend Euro begrenzt und je nach Anbieter eventuell mit einer Selbstbeteiligung versehen. Auch hier muss wieder jeder selbst entscheiden, ob einem die Absicherung gegen solche Risiken, sofern nicht schon in dem Tarif mit inbegriffen, ein höherer Beitrag wert ist.