Nachdem wir uns bereits mit dem Sinn der Haftpflichtversicherung beschäftigt hatten, möchte ich die Gelegenheit nutzen, näher auf einige Inhalte, Feinheiten, Details und Leistungen dieser wichtigen Absicherung einzugehen.
Heute sehen wir uns die verschiedenen Deckungssummen und den versicherten Personenkreis mal genauer an.
Die Deckungssummen – wie viel ist genug? Was ist das Minimum?
Was ist die Deckungssumme? Sie beziffert die maximale Höhe der Entschädigung, die eine Versicherung in einem Schadensfall leistet. In den Versicherungspolicen finden sich hier (zumindest in aktuellen Verträgen) meistens immer Summen im Millionenbereich. Der Ein oder Andere wird sich fragen, mein Gott, wofür solche Summen? Nun, bestimmt nicht für die zu Bruch gegangene Scheibe des Nachbarn oder die Zigarette auf dem fremden Teppich. Nein, es handelt sich hierbei um die Absicherung von möglichen Personenschäden.
Beispiel: Vor einem Haus wird nicht ordnungsgemäß der Winterdienst verrichtet und nicht gestreut. Ein Passant fällt zu Boden und bricht sich einen Oberschenkelknochen. Er liegt einige Wochen flach. Hier kommen ganz schnell Forderungen im fünfstelligen, bei bleibenden Schäden auch mal im sechsstelligen Bereich zusammen. Geht es doch um einen möglichen finanziellen Ersatz bis zum Lebensende. Hier steht man ohne entsprechende Versicherung ganz schnell vor dem finanziellen Ruin. Daher sollte bei der Abstimmung der Deckungssumme die größtmögliche Summe, mindestens aber doch eine Summe zwischen drei und fünf Millionen Euro gewählt werden, um sich gut versichert zu wissen. Bei den meisten Gesellschaften sind außerdem die Prämienunterschiede zwischen den kleineren und größeren Deckungssummen eher zu vernachlässigen.
Der versicherte Personenkreis
Man unterscheidet zwischen Single-Policen, die definitiv nur für eine Person sind und den Familienverträgen. Nun, wer ist in den Familienverträgen denn genau mitversichert?
Neben dem Versicherungsnehmer und dessen Ehegatte sind Kinder bis zum Studium oder Erstausbildung mitversichert. Auch der Wehr- oder Zivildienst ist versichert. Nur wenn das Kind eine eigene Erwerbstätigkeit beginnt oder heiratet, fällt es aus der Versicherung der Eltern raus.
Abweichend hierzu sind aber auch die einzelnen Verträge genau zu prüfen, denn bei manchen Anbietern sind in Abweichung von den Standardregeln in den höherwertigen Tarifen Kinder der Versicherungsnehmer auch dann mitversichert, wenn sie einfach im selben Haushalt leben, egal ob verheiratet, berufstätig oder nicht.
Genauso unterscheiden sich die Anbieter für Haftpflichtversicherungen in der Mitversicherung für allein stehende Elternteile oder der Absicherung von beispielsweise Au-Pairs im Haushalt oder der Haushaltshilfe.