Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Es bringt vor allem eins: Mehr Transparenz für Versicherungskunden. Im Zuge dessen wird der bürokratische Aufwand für die Versicherungen erhöht.
Der Versicherungsvertreter muss jetzt den Kunden umfangreicher beraten als früher. Die Beratung muss dokumentiert werden, damit klar ist, welche Ratschläge der Vertreter gemacht hat und welche Einwände bzw Bedenken der Kunde hatte. Der Versicherungsvertreter kommt nur um die Beratung herum, wenn der Kunde ausdrücklich auf sie verzichtet. Dann muss der Kunde schriftlich erklären, dass er nicht beraten werden möchte und unterschreiben, dass ihm bewusst ist dass er ohne Beratung wahrscheinlich weniger Anspruch auf Schadeneratz hat.
Die Beratung soll sich auch während des Versicherugsverhältnisses fortsetzen. Außerdem soll der Kunde jetzt auch bei grober Fahrlässigkeit Geld von der Versicherung zurückgezahlt bekommen. Über die mildernen Umstände soll ein Richter entscheiden. So soll dem Gericht mehr Handlungsspielraum bei der juristischen Norm nicht konform gehenden Einzelsituationen geboten werden.
Ich bin bei der Beurteilung dieses Gesetzes hin- und hergerissen. Das Plus an Bürokratie ist schon ziemlich nervig. Auf der anderen Seite wird so endlich gewährleistet, was immer gefordert wurde: Der Kunde bekommt, wenn auch typisch deutsch auf einem sehr bürokratischen Wege, endlich die ihm zustehenden Rechte garantiert.