Ist es nicht erstaunlich, dass wir Deutschen eher unsere KFZs großzügig versichern als unsere vier Wände? Dabei kann ein Schaden am Eigenheim schnell die Kosten für eine Neuwagen übersteigen. Eine Gebäudeversicherung sollten keinem Hausbesitzer fehlen.
Feuer und Gasexplosion, Blitzschlag und Hagelschäden, die Gefahren fürs eigene Heim sind vielfältig. “Das wird mir doch nicht passieren” zieht hier nicht.
Jährlich wird in Deutschland statistisch gesehen jedes sechste Haus beschädigt. Und ein Brand kann schnell zum Abriss eines Hauses führen. Und was dann? Wer kann es sich schon leisten, sein Heim gleich wieder aufzubauen?
Hier gilt es unbedingt, vorzubeugen.
Gebäudeversicherungen sind für ein normales Eigenheim schon ab 10 bis 15€ monatlich zu haben und sie decken meist alle gängigen Schäden am Haus ab.
Hierbei gilt natürlich wie bei jeder Police: Erst vergleichen, bevor man sich entscheidet.
Denn nicht nur die monatlichen Raten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter, auch die Versicherungssummen können schwanken.
Immobilien unterliegen wie alle Geldanlagen Wertschwankungen, sei es nun in den Materialkosten, der Arbeitskraft oder den Grundstückswerten. Übersteigen nun die Kosten der Wiederinstandsetzung den Versicherungswert, so kann es passieren, dass das eigene Haus unterversichert ist.
Ebenfalls werden von einigen Policen spätere Renovierungs- und Umbauten nicht abgedeckt.
Auf jeden Fall sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme die Wiederherstellungskosten nach einem möglichen Totalschaden abdeckt.
Nehmen wir Murphys Law, so wissen wir: „Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen“. Mit einer Versicherung ist man dann erstmal aus dem Schneider.
Ist man Bauherr oder auch Baudame, dann ist man in der Regel mit der Betriebshaftpflicht-Versicherung abgesichert, was den Bauauftrag angeht. Aber die Haftungssumme ist hierbei meist sehr begrenzt. Und da die Kosten auf einer Baustelle schnell mal explodieren, ist man mit der Bauherren-Versicherung gut beraten.
Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist eine abgeänderte Variante der privaten Haftpflichtversicherung, sie zahlt bei Schäden auf der Baustelle - dabei ist es egal, ob es um Personen- oder Sachschäden geht. Der Bauherr muss für die Sicherheit sorgen, kommt er (oder sie) der Pflicht nicht nach, so geht’s ans Portemonnaie.
Pflicht ist es natürlich nicht, aber ein guter Rat allemal. Dabei gibt es preislich auch Unterschiede. Daher sollte man am besten eine Übersicht im Internet suchen und sich anschließend vor Ort über die Bauherrenversicherung beraten lassen.
Auf das niemand zu schaden kommt, aber wie wir auch wissen, kann das dummerweise niemand vorher wissen.
Ein Führerschein ist die Grundbedingung zum Fahren. Aber eine Versicherung gehört eben genauso dazu, wie das Auto selbst. Eltern wie Neulinge auf der Straße verschätzen sich bei den Versicherungsverhältnissen.
Denn die Eltern müssen, wenn sie ihrem Schützling das Auto leihen, das der Versicherung melden. Das verteuert zwar den Versicherungsbeitrag, dafür ist frisch gebackene Führerschein-Besitzer mitversichert. Und ohne KFZ-Versicherung für Fahranfänger kann das sehr teuer werden, wenn der Unfall erstmal eingetreten ist.

Meistens fährt der frische Führerscheinbesitzer zunächst mit dem Familienauto.
Wer zum Führerschein auch gleich ein passenden Auto hat, muss sich selbst versichern. Das bedeutet in der Regel einen Beitragssatz von ungefähr 230 Prozent. Aber hier sollte man sich unbedingt kundig machen, denn meist gibt es doch noch günstigere Angebote.
Und im Zweifelsfall kann der Wagen als Zweitwagen versichert werden. Damit spart man sicherlich einiges an Barem, allerdings werden die Rabatte der Fahranfänger nicht an einen künftigen Versicherungsvertrag angerechnet. Aber einige Versicherer bieten an, die Schadensfreiheit für diese Jahre auf den Fahr-Neuling anzurechnen - dies geht allerdings zu Lasten der Rabatte der Eltern.
Vielleicht wäre es dann doch besser, wenn der Fahranfänger seine Rabatte selbst zahlt und mit Verweis auf die KfZ-Versicherung der Eltern kann der Neuling sich womöglich mit 140 Prozent versichern lassen. Einen größeren Pluspunkt bekommen Kinder von verbeamteten Personen, denn diese bekommen meist einen Sondervertrag, der sich in der Regel auf die Kinder auswirkt.
Eine weitere Sparmöglichkeit bietet ein Sicherheitstraining - denn auch hier kann man seine Beiträge auf 140 Prozent beschränken. Oder man hat seinen Führerschein mit 17 bekommen und wurde beim Fahren von den Eltern angeleitet. Eine Entsprechung wäre auch der unfallfreie Besitz eines Mopeds.
Letztlich wird auch die Wahl des Fahrzeugs darüber entscheiden, in welche Klasse man kommt. Also schön die kleinen Wägen fahren.
Betrachten wir heute eine weitere Leistung aus dem Spektrum der privaten Haftpflichtversicherung.
Leistung aus Bereichen, die vielleicht niemand auf den ersten Blick in die Kategorie private Haftpflicht einstufen würde. Sehen wir uns zum Beispiel Be- und Entladeschäden an. Hier geht es im Detail darum, dass ich im Begriff bin, mein Fahrzeug entweder vor Antritt einer Fahrt zu beladen, zum Beispiel den Einkauf in den Kofferraum lade oder vielleicht auch die Koffer ins Auto lade. Genauso auch wenn ich es wieder entlade, nachdem die Fahrt abgeschlossen wurde.
Der Streit mit dem Nachbarn wegen dem Baum, der über die Hecke wächst. Der Reiseveranstalter zahlt das Geld nicht zurück, nachdem man den Urlaub wegen unzumutbaren Umständen abbrechen musste. Das Krankenhaus hat nach der OP noch “Material” im Körper “vergessen”. Die Werkstatt hat mehr repariert als sie sollte.
Vielleicht sagen Sie bei dem ein oder anderen Beispiel, ja, das ist mir auch schon mal passiert. Hier finden sich Kunden wieder, deren Rechtschutzversicherer wohl in Kürze Post bekommen dürfte. Andere sagen sich vielleicht in der Situation, Mensch, hätte ich doch nur eine mit abgeschlossen. Denn viele Kunden können sich einen Zeit- und vor allem Kostenzehrenden Prozess oftmals schlichtweg nicht leisten, wenn vielleicht der Ausgang nicht gewiss ist. Andererseits wird von vielen Versicherern wie bereits berichtet auch gerne vielen Kunden die Rechtschutzversicherung mit allen möglichen Extras als nahezu unverzichtbar verkauft. Und oft sind es gerade die vielen Einschlüsse, die den Vertrag unnötig verteuern. Es geht aber auch anders.
In dieser Serie beschäftigen wir uns genauer mit den Leistungen der Haftpflichtversicherung. Was ist genau enthalten? Welche Optionen gibt es und welche machen Sinn? Nachdem wir uns in Teil 1 die Deckungssummen und den versicherten Personenkreis angesehen haben, schauen wir uns heute mal die Leistungen bei Gefälligkeitsschäden und Schlüsselverlust etwas genauer an.
Gefälligkeitsschaden – Was ist das?
Wahrscheinlich hat jeder schon mal einem Freund oder der Familie beim Umzug helfen sollen. Die Arbeit an sich ist schon schweißtreibend genug. Wenn aber jemandem dann beim Transport durch das Treppenhaus auch noch das Hab und Gut des Bekannten aus den Händen fällt und zu Bruch geht, erhitzen sich viele Gemüter erst so richtig. Einige sagen jetzt, kein Problem, ich bin ja versichert. Das stimmt aber nur bedingt. weiterlesen »
Nachdem wir uns bereits mit dem Sinn der Haftpflichtversicherung beschäftigt hatten, möchte ich die Gelegenheit nutzen, näher auf einige Inhalte, Feinheiten, Details und Leistungen dieser wichtigen Absicherung einzugehen.
Heute sehen wir uns die verschiedenen Deckungssummen und den versicherten Personenkreis mal genauer an.
Die Deckungssummen – wie viel ist genug? Was ist das Minimum?
Was ist die Deckungssumme? Sie beziffert die maximale Höhe der Entschädigung, die eine Versicherung in einem Schadensfall leistet. In den Versicherungspolicen finden sich hier (zumindest in aktuellen Verträgen) meistens immer Summen im Millionenbereich. Der Ein oder Andere wird sich fragen, mein Gott, wofür solche Summen? Nun, bestimmt nicht für die zu Bruch gegangene Scheibe des Nachbarn oder die Zigarette auf dem fremden Teppich. Nein, es handelt sich hierbei um die Absicherung von möglichen Personenschäden.
Beispiel: Vor einem Haus wird nicht ordnungsgemäß der Winterdienst verrichtet und nicht gestreut. Ein Passant fällt zu Boden und bricht sich einen Oberschenkelknochen. Er liegt einige Wochen flach. Hier kommen ganz schnell Forderungen im fünfstelligen, bei bleibenden Schäden auch mal im sechsstelligen Bereich zusammen. Geht es doch um einen möglichen finanziellen Ersatz bis zum Lebensende. Hier steht man ohne entsprechende Versicherung ganz schnell vor dem finanziellen Ruin. Daher sollte bei der Abstimmung der Deckungssumme die größtmögliche Summe, mindestens aber doch eine Summe zwischen drei und fünf Millionen Euro gewählt werden, um sich gut versichert zu wissen. Bei den meisten Gesellschaften sind außerdem die Prämienunterschiede zwischen den kleineren und größeren Deckungssummen eher zu vernachlässigen.
Der versicherte Personenkreis
Man unterscheidet zwischen Single-Policen, die definitiv nur für eine Person sind und den Familienverträgen. Nun, wer ist in den Familienverträgen denn genau mitversichert?
Neben dem Versicherungsnehmer und dessen Ehegatte sind Kinder bis zum Studium oder Erstausbildung mitversichert. Auch der Wehr- oder Zivildienst ist versichert. Nur wenn das Kind eine eigene Erwerbstätigkeit beginnt oder heiratet, fällt es aus der Versicherung der Eltern raus.
Abweichend hierzu sind aber auch die einzelnen Verträge genau zu prüfen, denn bei manchen Anbietern sind in Abweichung von den Standardregeln in den höherwertigen Tarifen Kinder der Versicherungsnehmer auch dann mitversichert, wenn sie einfach im selben Haushalt leben, egal ob verheiratet, berufstätig oder nicht.
Genauso unterscheiden sich die Anbieter für Haftpflichtversicherungen in der Mitversicherung für allein stehende Elternteile oder der Absicherung von beispielsweise Au-Pairs im Haushalt oder der Haushaltshilfe.
Eine unaufmerksame Sekunde, vielleicht ein Moment der Ablenkung und schon ist es passiert - das Weinglas kippt auf den neuen Teppich der Bekannten um, die Vase aus dem Kaufhausregal fällt zu Boden. Schäden, die wir eigentlich auch das ein oder andere Mal aus eigener Tasche zahlen können. Dennoch immer wieder ärgerlich. Dem Gesetz nach (§ 823 BGB) sind wir für sämtliche Schäden, die wir vorsätzlich oder auch fahrlässig einem Dritten zufügen haftbar – und das generell in unbegrenzter Höhe. So kann ein Versehen, das deutlich größere Schäden nach sich zieht, auch ganz schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
Durch die Regressnahme der Schädiger auf den unterschiedlichsten Gebieten hat sich die Haftpflichtversicherung zu einem regelrechten Auffangbecken für diese Schäden entwickelt. Nicht nur im privaten Bereich. Gerade auch auf dem geschäftlichen und industriellen Sektor bietet die Haftpflichtversicherung unerlässliche Unterstützung bei der Klärung von Ansprüchen gegen Unternehmen, vor allem auch im Bereich der Umweltschäden. Für alle Versicherten - egal ob Einzelperson oder Großunternehmen - gilt das gleiche Verfahren der Haftpflichtversicherung. Sie prüft die Forderung des Anspruchstellers und die Stellungnahme des Versicherten. Ist man überhaupt dafür haftbar zu machen? Ist der Anspruch überhaupt gerechtfertigt? Wenn ja, bedient die Versicherung diese Ansprüche bis zu der Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Falls nicht, tritt eine ebenfalls nicht zu vergessende Eigenschaft der Haftpflichtversicherung zu Tage. Die „passive Rechtschutzversicherung“. So geht das Versicherungsunternehmen zur Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche im Namen des Versicherten vor Gericht und übernimmt sämtliche hier anfallenden Kosten für die Vertretung der Interessen der Gesellschaft und des damit beklagten Versicherungsnehmers.
Beruhigend zu wissen, dass man sich nicht um jeden entstandenen Schaden den Kopf zerbrechen muss, vorausgesetzt, man ist gut versichert. Nicht umsonst ist die Haftpflichtversicherung einer der am häufigsten abgeschlossenen Versicherungsverträge, da sie bei kleinem Beitrag eine effektiven und hohen Schutz gewährt.