Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für alle, die einen höherwertigen Zahnersatz wünschen. Ist man mit der kostengünstigen Standardbehandlung zufrieden, kann man den Differenzbetrag zum Kassenfestzuschuss in der Regel meist auch aus eigener Tasche bezahlen. Selbst für aufwändige Behandlungen dürften das im Normalfall nicht mehr als 300 bis 400 Euro sein.
Der Grund: Der Zahnarzt ist bei einer Regelbehandlungen an den “Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen“ (BEMA) gebunden. Dieser schreibt ihm verbindlich vor, wie er bei einem gesetzlich Versicherten eine Leistung abzurechnen hat.
Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall für Menschen, die sichergehen wollen, dass sie sich die neuen Zähne auch dann noch leisten können, wenn im selben Zeitraum weitere hohe Rechnungen auf sie zukommen. Das gilt auch dann, wenn man nicht mehr als die gesetzliche Regelleistung in Anspruch nimmt.
Hat man kaum noch eigene Zähne oder bereits eine Vollprothese (Gebiss), lohnt sich eine Zahnpolice in der Regel finanziell nicht. Einige Versicherer verweigern in solchen Fällen sogar den Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn man sehr schlechte Zähne hat.
Da keine Versicherungspflicht für Zähne besteht, sind die Versicherungsunternehmen auch nicht dazu verpflichtet, “Jeden” zu versichern. Menschen mit schlechten oder mehreren fehlenden Zähnen, werden daher oft von den Versicherern abgelehnt.
Einige Versicherer bieten solchen Kunden aber auch spezielle Tarife mit höheren Beiträgen an. Oder sie schließen Leistungen für bereits schadhafte Zähne im Vertrag aus. Diese Tarife lohnen sich nur sehr selten, weil sie entweder zu teuer, zu lückenhaft oder beides sind.
Aufgrund von Krankheit und Alter gibt es immer mehr Menschen, die als Pflegefälle angesehen werden. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Menschen immer älter werden, entstehen Probleme, denn die Anzahl der Pflegefälle steigt dadurch jährlich.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht annähernd die Kosten, die tatsächlich bei jemanden anfallen würde, der Pflege benötigt. Selbst die Kosten, die bei einem Platz in einem Pflegeheim entstehen, sind nicht mal annähernd gedeckt. Daher versuchen die Sozialämter, auf das Vermögen der nahen Angehörigen zu zugreifen, damit alles bezahlt werden kann. Deswegen ist jedem zu empfehlen, der sein Vermögen und das Vermögen seiner nahen Angehörigen schützen möchte, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten mit ihrem Leistungspaket der Pflegezusatzversicherung hundertprozentige Kostenübernahme bei häuslicher, stationärer oder teilstationäre Pflege. Es werden auch dann Leistungen gezahlt, wenn die häusliche Pflege durch die Angehörigen geregelt wird.
Die Kosten für Hilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind und ärztlich verordnet wurden, sind ebenfalls mit in dem Leistungspaket enthalten. Des Weiteren übernimmt die Versicherung alle Kosten die z. B. für den Umbau einer Wohnung gebraucht werden, dass diese behindertengerecht ist, einen Rollador, einen Badenwannenlifter usw.
Meiner Meinung nach ist die private Pflegeversicherung ein unbedingtes Muss, denn ich möchte nicht, dass meine Kinder irgendwann mal ihren letzten Cent wegen mir ausgeben müssen.
Heutzutage ist eine optimale Altersvorsorge nahezu unverzichtbar. Eine Alternative stellt dabei die Betriebsrente dar, denn diese bietet zusätzliche staatliche Förderungen.
Bei der Betriebsrente wird von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers Geld in eine Kapitalanlage investiert. Dadurch erhält er im Rentenalter eine zusätzliche Rente. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf eine Betriebsrente. Allerdings kann der Arbeitgeber wählen, wo das Geld angelegt werden soll.
Vorteilhaft bei dieser Form der Altersvorsorge ist, dass durch die Investition vom Bruttolohn dieser gekürzt wird. Ergo muss der Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen, die dem Vorsorgeplan zu Gute kommen können. Des Weiteren ist es möglich, dass nur die Ersparnis aus der Steuer und den Sozialabgaben in die Betriebsrente investiert wird. In diesem Fall bleibt das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers unverändert. Außerdem hat der Begünstigte zum Auszahlungsbeginn die Wahl, ob er eine monatliche Rente, eine Einmalauszahlung oder eine Teilauszahlung des Kapitals wünscht.
Als Nachteil der Betriebsrente erweist sich jedoch, dass die Rente versteuert wird. Zudem müssen im Rentenalter Sozialabgaben wie Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge von der Betriebsrente gezahlt werden.
Meiner Meinung nach macht die Betriebsrente besonders für Alleinstehende junge Arbeitnehmer Sinn. Familien mit Kindern dagegen sollten lieber die Riesterrente nutzen, da sie hier in der Regel höhere Zulagen erhalten.
Die Rürup-Rente ist leider mit vielen Nachteilen verbunden. Nachdem wir bereits die Vorteile bei der Rürupversicherung vorgestellt haben, beschäftigen wir uns heute mit der Kehrseite der Medaille.
Die Rürup-Rente kann derzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden, für das Jahr 2008 dürfen 66% der eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden, maximal aber 2.772 €. In der späteren Auszahlungsphase wird die Rente ab 2040 voll besteuert, im aktuellen Jahr 2008 müssen 56% der Rente versteuert werden, der Rest wird lebenslang als steuerfrei festgesetzt. Etwaige Rentensteigerungen werden auch heute schon voll versteuert.
Der Versicherungsnehmer hat bei der Rürup-Rente im Vergleich zu fast allen anderen Rentenformen kein Kapitalwahlrecht, man kann sich den Betrag nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen, er wird immer als Leibrente gezahlt.
Etwaige Rentengarantiezeiten gibt es ebenfalls nicht, verstirbt der Rentenempfänger kurz nach Beginn, verfällt das restliche vorhandene Kapital. Bei vielen Versicherungsgesellschaften lässt sich allerdings ein Hinterbliebenenschutz gewähren.
Genau so sieht es beim Tod des Versicherten während der Ansparphase aus, eine Beitragsrückgewähr gibt es grundsätzlich nicht, alle Ansprüche verfallen. Man kann eine Rürup-Rente nicht kündigen und auszahlen lassen, lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich. Rürup-Renten können nicht beliehen, verschenkt oder übertragen werden.
Diese ganzen gesetzlich festgesetzten Regelungen machen die Rürup-Rente damit zum unflexibelsten Produkt der Altersvorsorge, ähnlich der gesetzlichen Rente. Für viele Beschäftigte wird sich daher der Griff zur Rürup-Rente nicht lohnen, auch Geringverdiener sollten auf andere Anlageformen setzen.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird von den meisten Menschen stark unterschätzt. Jeder dritte Berufstätige wird vor Rentenbeginn berufsunfähig. Hauptursachen sind Schäden an Gelenken und Wirbelsäule dicht gefolgt von den immer häufiger auftretenden seelischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Tumoren.
Seit 2001 erhalten nach 1960 geborene Menschen im Falle der Berufsunfähigkeit nur noch eine Erwerbsminderungsrente - und das auch nur, wenn 3 Stunden Arbeit täglich nicht mehr möglich sind. Der gesetzliche Schutz ist damit faktisch nicht mehr existent. Die eigene Absicherung dieses Risikos ist unverzichtbar!
Deshalb ist es unabdingbar, sich rechtzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bemühen. Aber wie bei allen Versicherungen, gibt es auch hier unzählige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit diversen Unterschieden. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, sollte man sich zum Thema Berufsunfähigkeit professionell beraten lassen. Ähnlich wie bei der Altersvorsorge empfiehlt sich auch hier ein unabhängiger Versicherungsexperte , der für jeden einzelnen eine individuelle Berufsunfähigkeitsversicherung ermittelt.
Die Halbwaisenrente setzt sich zusammen aus den persönlichen Entgeldpunkten, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Dies wird mit dem persönlichen Wert des Halbwaisen multipliziert. Die Bundesversicherungsanstalt für Arbeit zahlt somit einen gewissen Betrag, der den Krankenversicherungsbeitrag und den Pflegeversicherungsbeitrag enthält.
Konkret sieht die Berechnung dann wie folgt aus:
Nehmen wir an einem Halbwaisen würde eine Rente in Höhe von 100 Euro zustehen und seine Krankenversicherung habe einen Prozentsatz in Höhe von 13%.
Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt somit 13 Euro. Die Hälfte des Beitrags hat der Halbwaise selbst zu tragen. in unserem Fall bedeutet das ein Betrag von 6,5 Euro.
Den Pflegeversicherungsbeitragssatz in Höhe von 1,7% des ursprünglichen Rentenbetrages muss der Waise ebenfalls abziehen. Hier entspricht dies 1,7 Euro.
Der Halbwaise würde hier also eine monatliche Rente in Höhe von
100 Euro - 6,5 Euro (KV) - 1,7 (PV)= 91,8 Euro erhalten.
Da sich der Rentenbeitrag immer nur darauf bezieht, wieviel der verstorbene Elternteil in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann der Wert natürlich stark schwanken. Ist z.B die Mutter, die nur auf 400 Euro Basis gejobbt hat verstorben, kommt der Halbwaise in ernste finanzielle Schwierigkeiten. Weitere Tipps zu Versicherungen kann man auch hier nachlesen.
Seien wir mal ehrlich, die Höhe der gesetzliche Rente wird nur noch ein Bruchteil unseres Nettoeinkommens betragen. Deswegen ist es ratsam, privat vorzusorgen und sich für das Alter abzusichern um seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Da gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten für individuelle Bedürfnisse, denn nicht alle Alternativen sind attraktiv für jede Berufsgruppe. Für junge Familien bietet sich beispielsweise die Riester Rente an. Daneben gibt es aber auch noch die Rürup Rente, die Lebensversicherung oder die Möglichkeit verschiedener Fonds, Aktion oder Immobilien.
Was die private Altersvorsorge anbelangt, gibt es auch hierfür eine Vielzahl verschiedener Alternativen. Um sich hier etwas genauer zu informieren, empfehlen sich unabhängige Versicherungsexperten, die objektiv versuchen die bestmögliche Altersvorsorge für jeden individuell zu ermitteln.
Ein wichtiger Pluspunkt für die Rürup-Rente sind die Vorteile in der Versteuerung, die man bei der Einzahlung während der Ansparphase als Sonderausgaben von der Steuer absetzen kann. Die Höhe der steuerlichen Entlastung ist somit von der Laufzeit des Vertrages abhängig.
Im Jahre 2005, als die Rürup-Rente an den Start ging, konnte man 60% der Beiträge steuerlich sparen. Jährlich erhöht sich dieser Satz nun um zwei Prozent, sodass man im Jahre 2025 insgesamt 100% der Beiträge geltend machen kann. Kommt es zur Auszahlung der Rente, wird diese nur begrenzt versteuert.
Dadurch, dass die Besteuerung nachgelagert wird, kann im Falle eines gekürzten, einkommensteuerpflichtigen Einkommens dennoch eine private Altersvorsorge betrieben werden. Zugleich entsteht dem Versicherungsnehmer somit ein Zinsvorteil. Da die Vorsorgebeiträge abzugfähig sind, verfügt man als Versicherer über ein höheres Einkommen, was höhere Investitionen in eine Altersvorsorge ermöglicht. Normalerweise fällt das Renteneinkommen niedriger aus als das bisherige Einkommen. Der sogenannte “Progressionsvorteil” kommt dabei zum Zuge. Dies bedeutet schlichtweg einen niedrigeren Steuersatz wegen der geringeren Höhe. Außerdem garantiert der Abschluss einer Rürup Versicherung eine lebenslange Rente.
Des Weiteren sind die angesparten Beiträge laut dem zweiten Sozialgesetzbuch zu “nicht verwertbarem Vermögen” erklärt worden, sodass man sich auch im Falle von Hartz-IV keine Gedanken um seine angesparten Summen Gedanken machen muss.
Unter Prominenten ist es heutzutage angesagt, einzelne Körperteile zu versichern. So lassen Models ihr Gesicht oder Ihre Beine für Millionen von Dollars versichern. Was uns dekadent vorkommt, ist gar nicht so abwegig, denn fallen die „Superreichen“ durch Verletzungen aus, entstehen den Vertragspartnern und Stars erhebliche Kosten. Manch ein „Promi“ tut dies aus reiner Publicity, andere tatsächlich aus Berufsgründen. Parfümeure versichern ihren Geruchssinn, Pianisten ihre Hände und Sänger ihre Stimmen. Das Londoner Versicherungshaus Lloyds bietet die extravagantesten Policen an, denn es hat sich darauf spezialisiert, ungewöhnliche Risiken abzudecken.
Für einen Chirurgen kann der Verlust eines Fingers schon die völlige Berufsunfähigkeit bedeuten. Künstler oder Ärzte können darum deutlich höhere Versicherungsleistungen als die Grundsumme vereinbaren, um nach einem Unfall entsprechend versorgt zu sein. Aber auch für uns Normalsterbliche machen nicht nur günstige Haftpflicht und Hausratversicherungen, sondern ebenso eine Unfallversicherung, die bei Invalidität einspringt, Sinn. Die Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften weichen aber stark voneinander ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Invaliditätsgrad nach einem Unfall, desto höher auch die Leistungen der Versicherung. Empfehlenswert sind Progressionstarife. Hier bekommen Versicherte bei hoher Invalidität viel mehr als die eigentliche Versicherungssumme, da die Leistungen mit zunehmender Schwere der Behinderung schneller ansteigen. Unfallopfer können dann bei hundertprozentiger Invalidität bis zum Fünffachen der vereinbarten Basissumme erhalten.
Vom Versicherungsvertreter wird sie immer gerne im Gesamtpaket mit angeboten: Die Rechtsschutzversicherung. Das häufigste Argument lautet, dass man sich bei einem Gerichtsfall hinterher drüber freuen würde.
Meiner Meinung nach gehört die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht zu denjenigen Versicherungen, die man wirklich braucht. Gerade für Leute, die noch am Anfang ihrer zu versichernden Karriere stehen, also gerade mal ein erstes Einkommen besitzen, ist die Rechtsschutzversicherung oft unnützer Ballast im Versicherungspaket.
Klar, Streitigkeiten mit dem Vermieter von Immobolien - kann passieren. Das Fernsehen ist außerdem voll von Leuten, die durch diese oder jene Schuldenfalle in den Ruin getrieben worden sind und sich kein Geld für den Anwalt mehr leisten können. Das sind aber meistens übertrieben herausgearbeitete Einzelschicksale von Menschen, die beim Häuserkauf nicht aufgepasst haben.
In fortgeschrittenen Lebensabschnitten ist eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll: Tätigt man zum Beispiel größere Investitionen wie einen Hausbau oder begibt sich auf rechtlich unsicheres Terrain, dann ist sie ein sehr wichtiger Teil des Versicherungsschutzes.
Für die meisten Versicherungsneulinge ist sie aber vor allem eins: Teuer. Wer zum ersten Mal beim Versicherungsberater sitzt, sollte sich deswegen trotz intensiver “Beratung” zweimal überlegen, ob er eine Rechtsschutzversicherung tatsächlich abschließen will. In den meisten Fällen braucht man sie nicht.