Versicherungen - Ratgeber

Tipps & Informationen über Versicherungen
 


Archiv: Mensch

Nachdem nun schon mehrfach über den Sinn der Zusatzversicherungen diskutiert wurde, sollte auch mal beleuchtet werden, welche speziellen Leistungen die privaten Zusatzversicherungen denn überhaupt bieten und in welchen Bereichen.

Die Notwendigkeit der privaten Zusatzversicherungen oder generell der privaten Krankenversicherung hier auch noch mal an einem Beispiel erläutert:

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Seit diesem Jahr gibt es eine Erhöhung der Riester - Zulage für Kinder. Allerdings nur für diejenigen, die ab 2008 geboren wurden. Der vorherige Betrag der Riester - Rente von 185 Euro wurde auf runde 300 Euro angehoben. Das macht doch Hoffnung. Doch für alle anderen Kinder, die vor 2008 geboren wurde, bleibt der Betrag von 185 Euro gleich.
Einen Anspruch darauf hat aber nur, wer in diesem Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen hat.

Dan-Retirement_8-22-08-6994 © Flickr /Scubabix

Darüber hinaus hat sich die Altersvorsorge - Zulage für Ledige ab 2008 auf 154 Euro erhöht, was einen Mehrbetrag von 40 Euro gegenüber 2007 ausmacht. Bei Verheirateten erhöhte sich diese Zulage entsprechend um das Doppelte, also 80 Euro.


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Wer eine Reise plant, sollte auch an die verschiedenen Reiseversicherungen denken.

Check in am Flughafen © flickr.com / hoyasmeg

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt bei einer kurzfristigen Stornierung der Reise aufgrund schwerer Erkrankungen, Unfall, Schwangerschaft, Todesfall in der Familie oder unerwarteter Arbeitslosigkeit ein und übernimmt die Stornokosten der Reise, die je nach Kurzfristigkeit der Stornierung bis zu 100% betragen können.

Eine Reiseabbruch-Versicherung tritt nach Beginn der Reise in Kraft, wenn unvorhersehbare Gründe während der Reise eintreten, die einen vorzeitigen Abbruch einer Reise erfordern, wie zum Beispiel ein Unfall, Erkrankung, Todesfall oder auch schwere Eigentumsschäden durch Elementarereignisse. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Erstattung von nicht erhaltenen Reiseleistungen.

Die Reisekranken-Versicherung ist für alle Auslandsreisenden unerläßlich. Die Versicherung übernimmt im Krankheitsfall alle anfallenden Kosten für die ambulante oder auch stationäre Behandlung des Patienten. Im Ausland ist man stets Privatpatient und die Kosten können je nach Land sehr hoch ausfallen. Meist wird mit der Reisekranken-Versicherung optional auch eine Rückholversicherung bzw. Notfallhilfe mit angeboten.

Eine Reisegepäck-Versicherung erstattet Ihnen die Schäden, die Sie durch den Diebstahl Ihres persönlichen Eigentums auf der Reise erleiden. Oftmals wird sogar der Neu- oder Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände ersetzt.

Die Verspätungsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels, sei es Zug, Bus oder der Zubringerflug, Ihren gebuchten Flug verpassen.
Meiner Meinung nach sind die Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung unerläßlich. Der Abschluss weiterer Versicherungen obliegt ganz den persönlichen Bedürfnissen des Reisenden.


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Die seit langem beschlossene und immer wieder verschobene Reform der deutschen Pflegeversicherung tritt ab morgen 1. Juli endlich in Kraft. Konkrete Änderungen betreffen vor allem die Demenzpflege und die ambulante Pflege - vielen Interessensgruppen gehen die Änderungen der Reform nicht weit genug.

In der ambulanten Pflege werden die Prämien in allen drei Klassen bis 2012 um ca. 35 Euro erhöht. In der stationären Pflege dagegen gibt es nur Erhöhungen in der Klasse 3 und bei Härtefällen. Die genaue Erklärung der einzelnen Klassen finden sie hier. Außerdem werden Demenz- und insbesondere Altzheimerpatienten Erleichterungen in der Pflegeversicherung bekommen.

In diesen Fällen deckt die Versicherungssumme nämlich nicht mehr nur wie bisher Pflege und Essensversorgung ab, sondern soll mit einem Maximalbetrag von 2400 Euro pro Jahr auch den Unterhalt von Pflegern, beispielsweise zur Betreuung, abdecken.

Verständlich, dass insbesondere den Pflegebedürftigen die Änderungen im System noch nicht weit genug gehen dürften. Schließlich sind die 360 Euo mehr im Jahr nicht genug, um wirklich gravierende Änderungen in der Lebenssituation der Pflegebedürftigen herzustellen. In Aussicht gestellt wurde außer den angesprochenen Änderungen ein 10-tägiger Freiraum für Arbeitnehmer, die ihre Angehörigen pflegen wollen. Ob sich diese Änderung aber durchsetzen wird, steht noch in den Sternen.

Also: Viel Wind um erstmal relativ wenig, es bleibt zu hoffen, dass das nicht die letzte Reform der Pflegeversicherung gewesen ist. Sonst ist weiterhin eine private Zusatzpflegeversicherung wichtig.


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…wenn man weiß, wie. Normalerweise besteht über den Mini- oder 400-Euro-Job keine Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber überweist pauschal Beiträge für die Sozialversicherung. Diese setzen sich zusammen aus 13 Prozent Krankenversicherungspauschale (nur bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern), 15 Prozent Pauschale an die gesetzliche Rentenversicherung sowie weiteren zwei Prozent für pauschale Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag.

Spargelstecher bei der Arbeit © Jürgen Sörensen / PIXELIO

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,9 Prozent. Es fehlen also nach Abgabe der Pauschale noch weitere 4,9 Prozent, die der Minijobber freiwillig zahlen kann. Diese maximal 19,60 Euro werden dann von dem Entgelt abgezogen. Der Minijobber muss hierbei allerdings dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären, dass er freiwillig auf die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Einstufung als 400 Euro Kraft verzichtet. Diese Regelung kann für das aktuell laufende Arbeitsverhältnis dann nicht mehr rückgängig gemacht werden, aber man kann eigentlich jedem Minijobber nur dazu raten. Denn neben der kleinen Altersrente, die man sich durch diese Regelung erwirbt, sichert man sich auch noch Ansprüche auf Kuren oder Reha-Maßnahmen. Außerdem hat man Anspruch auf die staatlich geförderte Riester Rente. Diese mit einem Beitrag von 60,- Euro im Jahr abgeschlossen und entsprechenden Zulagen von mindestens 154,- Euro sichern ebenfalls noch mal eine kleine Zusatzrente im Alter. So kann auch mit geringen Möglichkeiten etwas fürs Alter getan werden.


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Krankenversicherung für Studenten

Autor: Kerstin
abgelegt in: Mensch

Für viele Studenten stellt selbst der verringerte Beitrag von 58,49 Euro ein Problem dar @ flickr /dustpuppy

Bis zum 25. Geburtstag sind alle Studenten kostenlos über ihre Eltern gesetzlich krankenversichert. Wer sein Studium danach noch nicht abgeschlossen hat, muss monatlich 58,49 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, was immer noch relativ preiswert ist. Dieser verringerte Beitrag gilt bis zum 30. Lebensjahr. Für „ewige Studenten“, die sich über dieses Alter hinaus universitär ausbilden lassen möchten, werden je nach Krankenkasse Beiträge zwischen 120 und 130 Euro angeboten. Verlängerung der studentischen Versicherung (für einen Beitrag von 58,49 Euro) wird nur in Ausnahmefällen wie Geburt eines Kindes, längere Erkrankung oderBetreuung behinderter Familienangehöriger gestattet.

Daneben gibt es auch für Studenten die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Der Versicherungsbeitrag hängt dabei von der individuellen Situation und den Leistungswünschen des Versicherten ab. In der Regel sind private Krankenversicherungen teuerer als die gesetzlichen, bieten aber bessere Leistungen anb. Allerdings können sich die meisten Studenten das nicht leisten. Und selbst der gesetzliche Versicherungsbeitrag von fast 60 Euro stellt eine schwere Last für das knappe Studentenbudget dar.


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Eine Risikolebensversicherung ist, wie der Name schon sagt, einzig eine Versicherung, die das Risiko des Todesfalls abdeckt. Anders als bei der Kapitallebensversicherung, die zusätzlich mit einem Sparplan für die Altersvorsorge ausgestattet ist, wird bei der Risikolebensversicherung kein Guthaben angespart. Auch wenn dem Versicherten während der gesamten Laufzeit nichts passiert, erhält er von der Versicherung keine Zahlung. Wenn hingegen der Todesfall eintritt, sei es durch Unfall oder Krankheit, wird die im Vertrag benannte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder an eine im Versicherungsvertrag benannte Person ausgezahlt.
Da mit der Risikolebensversicherung also kaum Pflichten eingegangen werden, ist sie jährlich zum Ende des Vertragsjahres kündbar. Hierfür muss in der Regel nur eine Frist von einem Monat eingehalten werden. Diese Frist kann sich jedoch von Vertrag zu Vertrag unterscheiden, man findet sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die zusammen mit der Police ausgehändigt wurden. Sofern keine eindeutigen Angaben zu finden sind, kann auch die Versicherung telefonisch nach den jeweiligen Kündigungsfristen gefragt werden.
In jedem Fall sollte die Kündigung dann aber schriftlich erfolgen, um einen Beweis antreten zu können. Bestenfalls wird dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet, um die Zustellung belegen zu können. Gleichfalls sollten Versicherte im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung bitten.
Trotz der einfachen Kündigungsmodalitäten sollte jeder gut prüfen, ob er die Kündigung vornimmt. Erfolgt dies nämlich nur aus Geldmangel und soll wenig später erneut eine derartige Versicherung abgeschlossen werden, ist der Beitrag hierfür deutlich höher, denn dieser richtet sich auch nach dem Eintrittsalter. Alternativ kann auch die Senkung der Todesfallsumme als Lösung dienen.


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Britische Lebensversicherungen werden auch in Deutschland angeboten und sind - wie deutsche Lebensversicherungen auch - steuerlich begünstigt. Die britischen Versicherungsunternehmen legen die Beiträge vorwiegend in Aktien an und konnten so in der Vergangenheit Renditen im zweistelligen Bereich erwirtschaften.

Da sie von der britischen Finanzaufsicht verpflichtet wurden, alle Gewinne aus Anlagen an die Kunden auszuzahlen, lagen die (garantierten) Ablaufleistungen höher als die deutscher Lebensversicherungen. Durch das so genannte „Smoothing“ werden in den guten Jahren des Versicherungsverlaufs Rücklagen für eventuelle Schwankungen gebildet.
Die Versicherungssummen der britischen Lebensversicherungen werden in Euro angegeben. Meist werden nur die Ablaufleistungen - nicht aber die Rückkaufwerte - garantiert.

Für Personen, die ein höheres Risiko nicht scheuen, kann die britische Lebensversicherung ein interessante Form der Absicherung darstellen. Ich persönlich finde etwas bedenklich, das noch kein einheitlicher Insolvenzschutz für ausländische Kunden vereinbart wurde und die guten Renditen der Vergangenheit sicher nicht immer gehalten werden können.

Ein großer Unterschied zwischen einer britischen Lebensversicherung und der Risikolebensversicherung besteht vor allem in der Art der Absicherung. Die britische Lebensversicherung kombiniert einen Sparanteil für das Alter mit dem Todesfallschutz. Sie kann beliehen oder veräußert werden.

Die Risikolebensversicherung ist eine klassische Todesfall-Absicherung, mit der Hinterbliebene oder auch Kredite abgesichert werden. Sie endet mit dem Ablauf oder dem Tod des Versicherten (Auszahlung der garantierten Todesfallsumme) und wird häufig zur Absicherung von Krediten angeboten. Risikolebensversicherungen werden nicht steuerlich begünstigt.


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Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Es bringt vor allem eins: Mehr Transparenz für Versicherungskunden. Im Zuge dessen wird der bürokratische Aufwand für die Versicherungen erhöht.

Der Versicherungsvertreter muss jetzt den Kunden umfangreicher beraten als früher. Die Beratung muss dokumentiert werden, damit klar ist, welche Ratschläge der Vertreter gemacht hat und welche Einwände bzw Bedenken der Kunde hatte. Der Versicherungsvertreter kommt nur um die Beratung herum, wenn der Kunde ausdrücklich auf sie verzichtet. Dann muss der Kunde schriftlich erklären, dass er nicht beraten werden möchte und unterschreiben, dass ihm bewusst ist dass er ohne Beratung wahrscheinlich weniger Anspruch auf Schadeneratz hat.

Die Beratung soll sich auch während des Versicherugsverhältnisses fortsetzen. Außerdem soll der Kunde jetzt auch bei grober Fahrlässigkeit Geld von der Versicherung zurückgezahlt bekommen. Über die mildernen Umstände soll ein Richter entscheiden. So soll dem Gericht mehr Handlungsspielraum bei der juristischen Norm nicht konform gehenden Einzelsituationen geboten werden.

Ich bin bei der Beurteilung dieses Gesetzes hin- und hergerissen. Das Plus an Bürokratie ist schon ziemlich nervig. Auf der anderen Seite wird so endlich gewährleistet, was immer gefordert wurde: Der Kunde bekommt, wenn auch typisch deutsch auf einem sehr bürokratischen Wege, endlich die ihm zustehenden Rechte garantiert.


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Die Bandbreite von Versicherungsangeboten ist weit gefächert. Man muss hier im Vorfeld unterscheiden zwischen privaten und gewerblichen Versicherungsnehmern.

Bei der Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen gibt es hier wesentliche Unterschiede, die man genau und im Detail beachten muss. Die Summe die eine Privatperson an Versicherungsbeiträgen absetzen kann, beträgt im Jahr 1500,- Euro. Ein Gewerbetreibender kann im Jahr 2400,- Euro an Versicherungsbeiträgen steuerlich geltend machen. Selbständige haben daher einen höheren Betrag, weil sie die Kosten zur Krankenversicherung in voller Höhe tragen.

Ein Arbeitnehmer bekommt zur Krankenversicherung den Arbeitgeberanteil gezahlt. Arbeitnehmer können folgende Versicherungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen: Private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Riester Rente und die Kapitallebensversicherung, wenn diese als Altersvorsorge dient.

Bedingt absetzbar sind dagegen die Rechtsschutzversicherung und die KFZ Haftpflichtversicherung. Diese sind nur geltend zu machen, wenn sie beruflichen Charakter haben. Der Selbständige kann alle Versicherungen die in Bezug auf sein Gewerbe stehen, beim Finanzamt steuerlich absetzen. Diese Versicherungen sind die Betriebshaftpflicht, die Geschäftsinhaltsversicherung, die Feuerversicherung, die Gewerberechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und die KFZ Haftpflichtversicherung für den Firmenwagen.

Natürlich kann er auch die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich absetzen. Ist hier der Rahmen von 2400,- Euro im Jahr ausgeschöpft, besteht auch keine Möglichkeit mehr Versicherungsbeiträge absetzen zu können.

Alle Versicherungen die man als Privatperson oder auch als Selbständiger steuerlich absetzt, muss man bei einer Auszahlung der Versicherung als Einnahmen wieder versteuern. Dies ist kein kleiner bitterer Beigeschmack.


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