Versicherungen - Ratgeber

Tipps & Informationen über Versicherungen
 


Archiv: Allgemein

Manche Kunden haben das Problem schon erlebt, manche verschließen auch die Augen davor, wieder andere können es vielleicht nicht wirklich beurteilen, da die Kenntnis in dem Bereich fehlt und man sich ganz auf die Kompetenz und die Seriosität des Vermittlers gegenüber verlässt. Immer wieder tritt das Phänomen auf, dass Vermittler dem Kunden eher Produkte vermitteln, die entweder übertrieben oder gar falsch platziert sind und vollkommen wider des Bedarfs des Kunden. Nur um vielleicht ein paar Euro mehr an Provisionen zu kassieren. Nicht selten sind diese Vermittler auch auf dem freien Markt der Versicherungsmakler zu finden, da hier das Angebot sehr groß ist und auch häufig nur danach entschieden wird, welche Gesellschaft vielleicht mehr zahlt und nicht etwa wo der Kunde mehr spart oder Vorteile hat.

Einer sticht heraus © Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO

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Fachbücher von der Steuer absetzen

Autor: Kerstin
abgelegt in: Allgemein

Die Steuererklärung ist ja für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei kann man die verschiedensten Posten von der Steuer absetzen, die sich irgendwie mit der eigenen Erwerbstätigkeit in Verbindung bringen lassen.

Dazu gehören eben auch Fachbücher. Wer nachweisen kann (eine Quittung ist wichtig), dass er sich im Hugendubel keine Hörbücher, sondern beispielsweise Fachliteratur zur Stütze seines Anwaltsjobs besorgt hat, der darf sich diese von der Steuer abschreiben. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Studenten. Bei einem Erststudium fällt Fachliteratur unter Sonderausgaben und unterliegt somit wieder anderen Regelungen.

Wo bei den meisten Steuerabschreibungsobjekten eine Grenze existiert, gilt diese nicht für Fachliteratur zur eigenen Erwerbstätigkeit. Man kann sich also theoretisch unbegrenzt Bücher kaufen, solange diese nachweisbar für die Tätigkeit benötigt werden.

Dies war ein kurzer Ausflug ins Steuerrecht, der aber in sofern Sinn macht, als “Fachliteratur” eben auch Bücher zu Versicherungsfragen darstellen kann. Schließlich kann man mit etwas Argumentation gerade im Versicherungsrecht begründen, dass man zur optimalen Absicherung seiner Tätigkeit Fachbücher benötigt.


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…wenn man weiß, wie. Normalerweise besteht über den Mini- oder 400-Euro-Job keine Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber überweist pauschal Beiträge für die Sozialversicherung. Diese setzen sich zusammen aus 13 Prozent Krankenversicherungspauschale (nur bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern), 15 Prozent Pauschale an die gesetzliche Rentenversicherung sowie weiteren zwei Prozent für pauschale Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag.

Spargelstecher bei der Arbeit © Jürgen Sörensen / PIXELIO

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,9 Prozent. Es fehlen also nach Abgabe der Pauschale noch weitere 4,9 Prozent, die der Minijobber freiwillig zahlen kann. Diese maximal 19,60 Euro werden dann von dem Entgelt abgezogen. Der Minijobber muss hierbei allerdings dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären, dass er freiwillig auf die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Einstufung als 400 Euro Kraft verzichtet. Diese Regelung kann für das aktuell laufende Arbeitsverhältnis dann nicht mehr rückgängig gemacht werden, aber man kann eigentlich jedem Minijobber nur dazu raten. Denn neben der kleinen Altersrente, die man sich durch diese Regelung erwirbt, sichert man sich auch noch Ansprüche auf Kuren oder Reha-Maßnahmen. Außerdem hat man Anspruch auf die staatlich geförderte Riester Rente. Diese mit einem Beitrag von 60,- Euro im Jahr abgeschlossen und entsprechenden Zulagen von mindestens 154,- Euro sichern ebenfalls noch mal eine kleine Zusatzrente im Alter. So kann auch mit geringen Möglichkeiten etwas fürs Alter getan werden.


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Nachdem wir uns bereits mit dem Sinn der Haftpflichtversicherung beschäftigt hatten, möchte ich die Gelegenheit nutzen, näher auf einige Inhalte, Feinheiten, Details und Leistungen dieser wichtigen Absicherung einzugehen.
Heute sehen wir uns die verschiedenen Deckungssummen und den versicherten Personenkreis mal genauer an.

Die Deckungssummen – wie viel ist genug? Was ist das Minimum?

Was ist die Deckungssumme? Sie beziffert die maximale Höhe der Entschädigung, die eine Versicherung in einem Schadensfall leistet. In den Versicherungspolicen finden sich hier (zumindest in aktuellen Verträgen) meistens immer Summen im Millionenbereich. Der Ein oder Andere wird sich fragen, mein Gott, wofür solche Summen? Nun, bestimmt nicht für die zu Bruch gegangene Scheibe des Nachbarn oder die Zigarette auf dem fremden Teppich. Nein, es handelt sich hierbei um die Absicherung von möglichen Personenschäden.

Versicherungsschein © Claudia Hautumm / PIXELIO

Beispiel: Vor einem Haus wird nicht ordnungsgemäß der Winterdienst verrichtet und nicht gestreut. Ein Passant fällt zu Boden und bricht sich einen Oberschenkelknochen. Er liegt einige Wochen flach. Hier kommen ganz schnell Forderungen im fünfstelligen, bei bleibenden Schäden auch mal im sechsstelligen Bereich zusammen. Geht es doch um einen möglichen finanziellen Ersatz bis zum Lebensende. Hier steht man ohne entsprechende Versicherung ganz schnell vor dem finanziellen Ruin. Daher sollte bei der Abstimmung der Deckungssumme die größtmögliche Summe, mindestens aber doch eine Summe zwischen drei und fünf Millionen Euro gewählt werden, um sich gut versichert zu wissen. Bei den meisten Gesellschaften sind außerdem die Prämienunterschiede zwischen den kleineren und größeren Deckungssummen eher zu vernachlässigen.

Der versicherte Personenkreis

Man unterscheidet zwischen Single-Policen, die definitiv nur für eine Person sind und den Familienverträgen. Nun, wer ist in den Familienverträgen denn genau mitversichert?
Neben dem Versicherungsnehmer und dessen Ehegatte sind Kinder bis zum Studium oder Erstausbildung mitversichert. Auch der Wehr- oder Zivildienst ist versichert. Nur wenn das Kind eine eigene Erwerbstätigkeit beginnt oder heiratet, fällt es aus der Versicherung der Eltern raus.

Familie beim Wandern © Rainer Sturm / PIXELIO

Abweichend hierzu sind aber auch die einzelnen Verträge genau zu prüfen, denn bei manchen Anbietern sind in Abweichung von den Standardregeln in den höherwertigen Tarifen Kinder der Versicherungsnehmer auch dann mitversichert, wenn sie einfach im selben Haushalt leben, egal ob verheiratet, berufstätig oder nicht.
Genauso unterscheiden sich die Anbieter für Haftpflichtversicherungen in der Mitversicherung für allein stehende Elternteile oder der Absicherung von beispielsweise Au-Pairs im Haushalt oder der Haushaltshilfe.


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Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für alle, die einen höherwertigen Zahnersatz wünschen. Ist man mit der kostengünstigen Standardbehandlung zufrieden, kann man den Differenzbetrag zum Kassenfestzuschuss in der Regel meist auch aus eigener Tasche bezahlen. Selbst für aufwändige Behandlungen dürften das im Normalfall nicht mehr als 300 bis 400 Euro sein.

Beim Zahnarzt © flickr / Conor Lawless

Der Grund: Der Zahnarzt ist bei einer Regelbehandlungen an den “Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen“ (BEMA) gebunden. Dieser schreibt ihm verbindlich vor, wie er bei einem gesetzlich Versicherten eine Leistung abzurechnen hat.

Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall für Menschen, die sichergehen wollen, dass sie sich die neuen Zähne auch dann noch leisten können, wenn im selben Zeitraum weitere hohe Rechnungen auf sie zukommen. Das gilt auch dann, wenn man nicht mehr als die gesetzliche Regelleistung in Anspruch nimmt.
Hat man kaum noch eigene Zähne oder bereits eine Vollprothese (Gebiss), lohnt sich eine Zahnpolice in der Regel finanziell nicht. Einige Versicherer verweigern in solchen Fällen sogar den Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn man sehr schlechte Zähne hat.
Da keine Versicherungspflicht für Zähne besteht, sind die Versicherungsunternehmen auch nicht dazu verpflichtet, “Jeden” zu versichern. Menschen mit schlechten oder mehreren fehlenden Zähnen, werden daher oft von den Versicherern abgelehnt.

Einige Versicherer bieten solchen Kunden aber auch spezielle Tarife mit höheren Beiträgen an. Oder sie schließen Leistungen für bereits schadhafte Zähne im Vertrag aus. Diese Tarife lohnen sich nur sehr selten, weil sie entweder zu teuer, zu lückenhaft oder beides sind.


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Es ist sehr ratsam, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Gerade wenn es darum geht, fürs Alter vorzusorgen. Damit die Versicherung im Ernstfall auch greift, muss man meist über einige Jahre halbjährlich zum Zahnarzt gehen.

Eine Zahnzusatzversicherung greift nicht sofort, nachdem sie abgeschlossen wurde. Damit wollen die Versicherungen verhindern, dass sie nur abgeschlossen wird, wenn sie wirklich nötig ist.Der Beitrag der Versicherungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Natürlich ist das Alter entscheidend.

Desweiteren ist es der Versicherung wichtig, ob schon Prothesen in irgendeiner Form vorhanden sind.
Bei Abschluss der Versicherung muss angegeben werden, ob man schon über anstehende größere zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung Bescheid weiß.

Wenn man all diese Faktoren beachtet, kann man je nachdem wie alt man ist, eine Versicherung schon für 0,60 Cent im Monat abschließen. Preislich nach oben geht das ganze dann, wenn man schon viele Behandlungen über sich ergehen lassen musste, oder in naher Zukunft Behandlungen anstehen. Dann kann der monatliche Beitrag bis um die 30€ ansteigen.

Meiner Meinung nach empfiehlt es sich, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Man weiß nicht, was einmal auf einen zu kommt. Durch einen Zufall, kann man immer einen Zahn verlieren und diesen zu ersetzen ist meist sehr teuer.

Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollte man lieber jetzt schon für eine Versicherung sorgen.


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Versicherungsbetrug - Dreist gewinnt?

Autor: Kerstin
abgelegt in: Allgemein

Beim Stöbern im Internet ist mir ein Beitrag aufgefallen, nach dem sich ein Mann zweimal hintereinander freiwillig von einem Auto überfahren ließ, um die Versicherungssumme in Höhe von 750.000 Euro zu kassieren. Am Steuer des Fahrzeugs saß eine Bekannte des Mannes. Nachdem er sich zum ersten Mal hatte überfahren lassen, war “nur” sein rechtes Bein gebrochen. Das reichte noch nicht zur Vollinvalidität, und so legte er sich nochmals vor das Auto - mit Erfolg. Jetzt waren auch das linke Bein und ein Arm gebrochen. Der Mann ist heute schwerbehindert. Die Versicherung zahlte zwar, aber der Mann sah trotzdem kaum etwas von dem Geld. Seine Freundin verprasste den Großteil davon, und er kam vor den Staatsanwalt.

Hagel © AADbestaad

Die Story erinnert mich an jemanden, der nach der Hagelkatastrophe 1984 in München Geld von der Versicherung kassieren wollte. Leider stand sein Auto zum Zeitpunkt des Hagels in der Garage und war unbeschädigt geblieben. Also nahm er einen Hammer und schlug in mühevoller Arbeit Beulen in das Blech - allerdings dummerweise von innen. Der Schwindel flog natürlich auf, die Versicherung behielt ihr Geld und der Mann sein kaputtes Auto.

Ich verstehe nicht, wie Leute so dämlich sein können. Es genügt nicht, nur dreist zu sein, um eine Versicherung zu betrügen, sondern man sollte vorher auch sein Gehirn einschalten.


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Kennen Sie das nicht auch: Sie gehen in eine Bank oder sprechen einfach mal wieder mit Ihrem Versicherungsvertreter und schon zieht Ihr Gegenüber plötzlich einen neuen Vertrag aus der Schublade, den sie “immer schon haben mussten”?
Ich habe genau solche Situationen schon sehr oft erlebt. In vielen Fällen werden Menschen einfach nur schlecht und überhaupt nicht zu Ihrer Situation passend beraten. Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen viel zu teuer oder einfach nur deplaziert angeboten werden und diese, außer dass sie Provision in die Kasse des Anbieters spülen, keinen großen Sinn ergeben.

Ich habe mir deshalb mal Gedanken darüber gemacht, welche Versicherungen man eigentlich wirklich braucht, welche Verträge also generell unverzichtbar sind: Da wäre als erstes natürlich eine private Haftpflichtversicherung. Nur mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann man sich gehen die Gefahr absichern, einer anderen Person oder deren Besitz unabsichtlich zu schaden und den Schaden dann aus eigener Tasche ersetzen zu müssen.

Ebenso unerlässlich ist meiner Meinung nach die Absicherung der eigenen Person: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für mich daher ebenso zur Grundausstattung wie eine private Unfallversicherung. Bei beiden Versicherungen sollte man sich allerdings genau ausrechnen lassen, welche Leistungen man absichern muss und welche man evtl. vom Staat bekommt. Hier werden nämlich sehr oft zu hohe Beiträge verkauft.

Die Absicherung des eigenen Vermögens ist ebenfall enorm wichtig: Zu diesen Versicherungen gehören für mich neben der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung auch eine evtl. Glasbruch oder eine KFZ Versicherung.

Im Großen und Ganzen war es das dann auch schon - alle weiteren Versicherungen gehören für mich mehr oder weniger zum “Luxus”.


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