Nachdem wir bereits auf Versicherungen eingegangen sind, die Sie bei Selbstständigkeit privat benötigen, möchten wir uns diesmal den gewerblichen Versicherungen widmen.
Je nach Unternehmen müssen Sie natürlich ganz unterschiedliche Risiken abdecken, aber vier Versicherungen sollten unbedingt abgeschlossen werden. Ein unbedingtes Muss ist die Betriebs-Haftpflicht. Sie deckt alle Schäden ab, die Sie oder ihre Arbeitnehmer. Da es sich hierbei auch um Personenschäden handeln kann, ist die Höhe selten kalkulierbar.
In Zeiten des Klimawandels steigt immer mehr der Einfluss von äußeren Gewalten wie Sturm, Regen und Überschwemmungen. Dank der Betriebsinhaltsversicherung können existenzbedrohende Schäden abgedeckt werden. Selbst Elementarschäden wie Erdbeben und Erdrutsche sind dort mit inbegriffen.
Die Betriebsunterbrechung-Versicherung kann nach einer Katastrophe elementar werden. Selbst wenn de Schäden durch eine Betriebsinhaltsversicherung versichert sind, kann der Betrieb in den seltensten Fällen aufrecht erhalten werden. Um diesen Zeitraum in jeder Hinsicht finanziell abzudecken, ist der Abschluss einer Betriebsunterbrechung-Versicherung sinnvoll.
Eine Firmen-Rechtschutz ist kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hohe Kosten ersparen. Gerade bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern oder Zulieferern ist es hilfreich auf eine Firmen-Rechtschutz abzuschließen.
Jede weitere Versicherung muss auf die jeweilige Firma abgestimmt werden. Wenn man sich rechtzeitig mit einem kompetenten Versicherungsberater auseinandersetzt, kann man gleich mehrere Euro sparen.
Als Selbstständiger muss man in Sachen Versicherung gleich zwei Aspekte beachten. Einerseits darf das persönliche Risikomanagement nicht zu kurz kommen und andererseits müssen betriebliche Risiken abgesichert sein.
Im privaten Bereich sind fünf Versicherungen existenziell. Für Selbstständige und Freiberufler ist es unheimlich wichtig sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auszustatten. Es können immer wieder Ereignisse vorfallen, die schließlich ein Fortführen der Arbeit unmöglich machen. In diesem Fall sollte man unbedingt vorgesorgt haben. Eine private Unfallversicherung sicherte teure Zusatzleistungen ab, falls aufgrund eines Unfalles pflegebedürftig oder behindert sein sollte. Da die gesetzliche Unfallversicherung lediglich Arbeitsunfälle absichert, die meisten jedoch in der Freizeit geschehen, gehört die private Unfallversicherungen zu den Pflichtversicherungen.
Selbstständige müssen im Vorfeld eines Abschlusses einer Privaten Krankenversicherung einen genauen Tarifvergleich durchführen. Der Teufel steckt oftmals im Detail und je nach Alter lässt sich der ein oder andere Euro sparen. Da der Regelsatz für gesetzliche Krankenversicherungen sehr hoch liegt, ist der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung lohnenswerter.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist die private Haftpflichtversicherung. Sie wird oftmals vernachlässigt, weil es äußerst selten vorkommt, dass man Gegenstände anderer Menschen zerstört und wenn, sind dies meist nur geringe Beträge. Viele vergessen dabei aber, dass auch Personenunfälle zur privaten Haftpflichtversicherung gehören. Man verletzt zwar seine Mitmenschen unabsichtlich, aber Verletzungen gänzlich ausschließen kann man nicht.
Die private Altersvorsorge wird oftmals in den Hintergrund geschoben. Das Rentenalter ist noch lange hin und man wird sich schon rechtzeitig einen Betrag erwirtschaften. Da man aber als Selbstständiger selten in der Rentenkasse vertreten ist, muss man früh anfangen, privat vorzusorgen. Gerade für Selbstständige kann man günstige Pakete zusammenstellen, die Ruhe im Alter garantieren.
Wer bei einem Auslandsaufenthalt auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte rechtzeitig für einen entsprechenden Schutz sorgen. Schließlich treffen unvorhersehbare Ereignisse meist dann ein, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann- im Urlaub gehören leider Erkrankungen öfter dazu, als man annimmt.
Wenn man sich für den zusätzlichen Schutz einer Reisekrankenversicherung entschlossen hat, steht oft die Frage im Raum, welche Kosten im Schadensfall tatsächlich vom Versicherer getragen werden. So sollte man hier frühzeitig für klare Verhältnisse sorgen und auf das Kleingedruckte im Vertrag achten, denn einige Versicherungen beinhalten auch Ausschlüsse von der Leistungspflicht, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist.
In der Regel jedoch bezahlt die Reisekrankenversicherung alle Kosten einer medizinischen Behandlung, wenn der Versicherungsnehmer auch die Originalbeläge vorlegen kann. Damit verbunden müssen akute und auch unvorhersehbare Erkrankungen stehen, die im Ausland auftreten. Meist kann man dann einen Arzt der freien Wahl aufsuchen; doch hier machen einige Versicherer genaue Vorgaben, die einzuhalten sind. Bezahlt werden die Kosten aller anfallenden stationären und ambulanten Behandlungen wie auch Medikamente und andere erforderlichen Hilfsmittel, die zur Genesung des Patienten beitragen.
Grundsätzlich eingeschlossen in den Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung ist auch der in der Regel teure Rücktransport in die Heimat. Zu den Voraussetzungen dafür gehört, dass dieser aus medizinischer Sicht notwendig wird und von dem jeweiligen Arzt oder der Klinik attestiert werden sollte. Wer hier auf eigene Faust handelt und auf einen Rücktransport besteht, muss unter Umständen die Kosten selber tragen.
Zu den Einschränkungen dieser Absicherung gehört, dass der Versicherungsnehmer vor dem Antritt seiner Reise nicht schon erkrankt war. In diesem Fall muss man mit einer Leistungseinschränkung oder gar einer Leistungsverweigerung rechnen. Schließlich dürfen Folgebehandlungen nicht zu Lasten des Versicherers gehen.
Derjenige, der unter chronischen Krankheiten leidet, sollte dies bereits beim Abschluss der Versicherung mitteilen, damit eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes auch wirklich abgesichert ist. Selbstverständlich sollte der Reisende im Ausland auf Vorsorgeuntersuchungen verzichten. Hierbei macht es Sinn, diese in der Heimat durchführen zu lassen, da Reisekrankenversicherungen Untersuchungen dieser Art nicht in ihrem Leistungsangebot führen.
Ähnlich sieht es mit außergewöhnlichen zahnmedizinischen Behandlungen aus. Diese werden nicht bezahlt wie auch ein in der Regel teurer Zahnersatz nicht in das Leistungsspektrum einer solchen Versicherung fällt.
Wer sich vernünftig absichern will, sollte vor dem Vertragsabschluss alle Kriterien hinterfragen, damit teure Fehler vermieden werden können und der Versicherte nicht auf den Kosten für Behandlungen sitzen bleibt, weil möglicherweise ein Ausschluss damit verbunden ist.
Mein Hab und Gut möchte ich umfassend versichern. Aus diesem Grund suche ich mir eine passende Hausratversicherung. Wenn ich nun noch die Chance habe, zur Absicherung meines Haushaltes und aller damit zusammenhängenden Sachen meine komplette Familie bezüglich Haftpflicht abzusichern und dieses Versicherungspaket pro Jahr um die 130 Euro kostet, dann nehme ich dieses Angebot gern wahr.
Man kennt ja noch die gute alte Hausratversicherung aus DDR-Zeiten. Kaum zu glauben, aber bei der Allianz ist sie noch immer in vollem Umfang zu haben. Alle Dinge des Haushalts sind hier gegen Schäden versichert, die durch Brand, Explosion, Luftfahrzeuge, Sturm, Hagel, Blitzschlag und andere Elementarereignisse, auch Überschwemmungen, Leitungswasser, Einbruch, Raub und Vandalismus entstehen. Auch das Reisegepäck ist weltweit gegen Diebstahl und Schäden, die auf Grund des Transportes auftreten können, versichert.
Dazu kommt die sehr wichtige Haftpflichtversicherung für alle Personen, die im Haushalt leben. Hier spielt es keine Rolle, wie alt diese Personen sind, welchen Familienstand sie haben und ob sie eventuell wirtschaftlich selbstständig sind. Selbst die eigenen Kinder sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Eine Haftpflichtversicherung ist unumgänglich. Fügt man jemandem unbeabsichtigt einen Schaden zu, dann kann dies unter Umständen sehr teuer werden.
Ich habe mich für die erweiterte Haushaltversicherung mit integrierter Haftpflichtversicherung bei der Allianz-Versicherungsgesellschaft entschieden, weil ich der Meinung bin, dass die Beiträge hinsichtlich der enthaltenen Leistungen und Deckungssummen optimal sind. Ich bin mit dieser Sachversicherung rundum abgesichert und das für relativ wenig Geld. Der Tarif ist optimal für mich und ich fühle mich sicher und gut umsorgt.
Privatpatienten haben’s besser. Zumindest ist dies die Meinung derer, die womöglich selbst noch nie Privatpatienten waren. Doch ich will nicht unken, es hat auch Vorteile, ein Privatpatient zu sein.
Ich selbst war es viele Jahre lang bis zu meiner Berufstätigkeit und bin es seit kurzer Zeit wieder. Zuerst bei den Eltern mitversichert, nun auf eigene Füße gestellt. Sowohl damals als auch heute kann ich nicht behaupten, als Privatpatient bevorzugt behandelt zu werden – zumindest was die lästige Sitzerei im Wartezimmer anbelangt. Bei den Behandlungsmethoden bin ich als medizinischer Laie naturgemäß vorsichtig in meinem Urteil. Doch kann ich guten Gewissens behaupten, dass ich als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht kränker war, als ich es als Privatpatient bin.
Um sich privat zu versichern, spielt das Einkommen eine große Rolle. Die Bemessungsgrenze liegt derzeit bei 3.600 Euro monatlich. Das bedeutet, dass bis zu diesem Einkommen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Wer in eine private Krankenversicherung wechseln will, muss monatlich etwas über 4.000 Euro verdienen; zudem muss man diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze seit drei Jahren überschritten haben. Ausnahmen hiervon bilden Freiberufler, Selbstständige und Beamte – für sie gilt diese Einkommensgrenze nicht. Sie müssen sich ausrechnen, was für sie günstiger ist. Im Übrigen wird jede seriöse Krankenversicherung Versicherungsvergleiche anstellen und die für den jeweiligen Bedarf benötigten Beiträge errechnen.
Letztendlich ist es eine Kostenfrage. Für mich war die Entscheidung zur Privatversicherung leicht, da ich als Selbstständiger auf meinen Versicherungseintritt in Jugendjahren anknüpfen konnte und somit einen weitaus geringeren Beitrag bezahle, als wenn ich in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben wäre.
Riestern oder Rürupen ist seit einigen Jahren die große Frage. Aber was verbirgt sich hinter diesen absonderlichen Wortneuschöpfungen?
Seit 2002 weiß ich, dass meine Rente nicht mehr sicher ist und ich was tun muss. Walter Riester – von daher “riestern” – hat dazu ein Modell entwickelt, bei dem auch der Staat den Versicherten jährlich bezuschusst. Der Beitrag, den der Versicherte zu leisten hat, ist abhängig vom Jahreseinkommen. Die staatliche Förderung beläuft sich für das Jahr 2008 auf 154 Euro plus 185 Euro pro Kind für denjenigen, der Kindergeld erhält. Das klingt alles ganz gut, der Haken ist, dass nur riestern kann, wer auch sozialversichungspflichtig beschäftigt ist. Für Selbständige wurde dann von Bert Rürup ein adäquates Vorsorgesystem entwickelt. Die staatliche Förderung ist in diesem Fall ein Steuersparmodell. Derzeit können 66 Prozent der für Rürup einbezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden, in den folgenden Jahren übrigens jeweils zwei Prozentpunkte mehr bis man im Jahr 2025 ganze 100 Prozent erreicht hat. Wer also als Selbständiger hohe Einnahmen versteuern muss, fährt mit der Rürup-Rente ganz gut. Großer Nachteil: Im Todesfall profitiert nur die Versichertengemeinschaft von den bisher geleisteten Einzahlungen. Verwandte gehen leer aus. Um dies zu verhindern, wird empfohlen zusätzlich eine Hinterbliebenenrente abzuschließen. Bei dem Riestermodell sind zumindest die geleisteten Einzahlungen vererbbar. Rürup kommt für mich nicht in Frage, weil ich erstens drei Kinder habe, die bei mir kräftig mitriestern und zweitens ich zwar zeitweilig selbständig arbeite, aber nie die interessanten Verdienstsummen erreiche, bei der mir das Rürupen zugute käme. Dass ich aber im Alter würdevoll sprich abgesichert leben will, steht außer Frage.
Meiner Meinung nach ist das Krankenkassenwirrwarr gerade für ältere Menschen eine Zumutung. Vielfach bedarf es einer sehr genauen Untersuchung der einzelnen Kassen um die mit dem günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.
Das Krankenkassenwirrwarr wird besonders durch die unterschiedlichen Leistungen erzeugt, denn durch die verschiedenen Inhalte der einzelnen Angebote ist das Vergleichen deutlich erschwert. Ein Hilfsmittel und Übersichten, die einen Weg aus dem Krankenkassenwirrwarr aufzeigen sollen, finden sich im Internet. Da aber gerade ältere Menschen diese Möglichkeit nicht oder nur eingeschränkt besitzen sind sie als Verlierer im Krankenkassenwirrwarr anzusehen. Leider bleibt ihnen nichts anderes übrig, als sich auf die Angebote die ihnen gemacht wurden zu verlassen, schade wenn man bedenkt, dass es sich doch bei ihnen um langjährige treue Beitragszahler handelt.
Ob das Krankenkassenwirrwarr mit der Vereinheitlichung des Beitragssatzes etwas mehr an Struktur gewinnt, bleibt abzuwarten. Zwar könnte man dann bei Vergleichen die einzelnen Leistungen gegenüberstellen, jedoch ist dies nicht möglich, wenn es zu den üblichen Beitragssätzen die sich am Einkommen orientieren noch zusätzliche Beiträge ergeben. Die Versicherten dürfen jedoch zumindest bis dahin von einer Auflösung des Krankenkassenwirrwarrs träumen.