…wenn man weiß, wie. Normalerweise besteht über den Mini- oder 400-Euro-Job keine Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber überweist pauschal Beiträge für die Sozialversicherung. Diese setzen sich zusammen aus 13 Prozent Krankenversicherungspauschale (nur bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern), 15 Prozent Pauschale an die gesetzliche Rentenversicherung sowie weiteren zwei Prozent für pauschale Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,9 Prozent. Es fehlen also nach Abgabe der Pauschale noch weitere 4,9 Prozent, die der Minijobber freiwillig zahlen kann. Diese maximal 19,60 Euro werden dann von dem Entgelt abgezogen. Der Minijobber muss hierbei allerdings dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären, dass er freiwillig auf die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Einstufung als 400 Euro Kraft verzichtet. Diese Regelung kann für das aktuell laufende Arbeitsverhältnis dann nicht mehr rückgängig gemacht werden, aber man kann eigentlich jedem Minijobber nur dazu raten. Denn neben der kleinen Altersrente, die man sich durch diese Regelung erwirbt, sichert man sich auch noch Ansprüche auf Kuren oder Reha-Maßnahmen. Außerdem hat man Anspruch auf die staatlich geförderte Riester Rente. Diese mit einem Beitrag von 60,- Euro im Jahr abgeschlossen und entsprechenden Zulagen von mindestens 154,- Euro sichern ebenfalls noch mal eine kleine Zusatzrente im Alter. So kann auch mit geringen Möglichkeiten etwas fürs Alter getan werden.